wie viel darf ich als vollzeitarbeiter dazu verdienen

8 Antworten

Du kannst bei einem Minijob bis zu 450 Euro dazu verdienen. In der Steuerklasse ändert sich nichts, da Du beim Minijob keine Steuern bezahlst. Die bezahlt pauschal der AG. Beim Minijob hast Du dann noch geringe Abzüge für die Rentenversicherung. Wenn Du das nicht möchtest, kannst Du widersprechen.

Du solltest aber Deinen Hauptarbeitgeber über Deine Nebentätigkeit informieren und aufpassen, dass geltende Arbeitszeitgesetze (tägliche Höchstarbeitszeit, Mindestruhezeit) eingehalten werden. Sonst kann Dein AG Dir die Nebentätigkeit verbieten. Untersagen kann er sie auch, wenn Du z.B. bei einem Konkurrenzunternehmen ausübst oder Deine Arbeitsleistung durch den Nebenjob beeinträchtigt wird.

Nicht die Höhe des zusätzlichen Einkommens spielt eine Rolle,sondern die Einhaltung der durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Höchtsarbeitszeit von max.48 Stunden in der Woche.

Du kannst einer geringfügigen Beschäftigung mit einem Einkommen von max. 450 Euro/Monat nachgehen,ohne Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen zu bekommen.

Eine Pauschalsteuer von 2 % kann dir der Arbeitgeber in Abzug bringen,wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Außerdem sind geringfügige Beschäftigungen beitragspflichtig zur Rentenversicherung. Hiervon kannst du dich aber per Antrag befreien lassen,da du ja schon über den Hauptjob Beiträge zahlst.

Das Einkommen aus dieser Nebenbeschäftigung muss in der Steuererklärung am Jahresende nicht angegeben werden.

Wichtig ist, die Aufnahme der Nebentätigkeit dem Hauptarbeitgeber anzuzeigen,ablehnen kann er sie aber in der Regel nur,wenn die Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen erfolgt.

auf die steuerklasse überhaupt nicht die zeig nur an nach was du versteuert wirst

minijobs ist wie ich weiß eh steuer frei bis 450 euro im monat dh. du musst es nicht versteuern :)

viel spaß ;)

45€ darfst Du Steuerfrei dazu verdienen. Drüberw ird versteuert, mit der Steuerklasse, die Du hast. Die ändert sich nicht, es gibt nur verschiedene Stufen in der besteuerung selbst (Stichwort Lohnsteuertabelle)

Im Arbeitsvertrag steht manchmal dass du gar keine Tätigkeit nebenher ausführen darfst... Les das nach. Und sonst sprech es auf jeden Fall ab.

Steuerklasse bleibt gleich.