darf ich mit eckarte vom meinem mann bezahlen natürlich mit pin auch wenn er nicht dabei ist?

10 Antworten

Verstehe gar nicht, warum du keine eigene Karte hast, wenn du sie sowieso benutzt. Ich denke, dass die EC-Karte nicht übertragbar ist, auch nicht mit PIN. Zumindest, wenn es jemandem auffällt, dass du offensichtlich nicht der Karteninhaber bist. Könnte ja geklaut sein und ich hoffe, dass es deshalb gesichert ist. Aber bei den meisten Läden schauen die ja gar nicht auf die Karte.

butterflyz  13.10.2008, 23:48

So ist es

Hallo, ich bin vom Fach. Erst einmal wie schon richtig angegeben: Die Bankkarte ist personengebunden. Nur der Karteninhaber kann damit bezahlen. Leider prüft der Einzelhandel dies nicht immer, obwohl dies laut Arbeitsanweisung vorgeschrieben wird. Wichtig ist, dass die Karte von jemand anderen weder bei Zahlung mit Unterschrift, noch mit PIN genutzt werden darf. Auch die Geheimzahl ist übrigens personengebunden. Diese darf nie an Dritte weitergegeben werden. Die Realität kenne ich leider nur zu gut. Sollte allerdings im Schadensfall bei unberechtigten Zugriff rauskommen, dass jemand seinem Partner oder sonst jemandem die PIN gegeben hat, können gewiss sein,dass eine Rückerstattung oder Kulanz seitens der Bank mit Sicherheit entfällt.

Ich arbeite selber an der Kasse und achte jedes mal ( ! ) auf den namen weil ich mich nicht strafbar machen möchte ( übringens macht der kunde sich selber auch strafbar) musste mich deswegen schon des öfteren beleidigen lassen ( aufs übelste ) aber das ist mir egal ..versteh aber nich was daran schwer zu verstehen ist warum hat denn jeder eine eigene karte ? weil es egal ist wer damit bezahlt ? nee das würd ja kein sinn machen auserdem unterschreibt jeder bei seiner bank diesen vertag das niemand anders diese karte ausgehändigt werden darf... also leute seit mal demnächst ein bischen netter zu der blöden kassierin manchmal haben die auch mal recht !! =)))

Die Verkäuferin hat absolut Recht, es ist verboten mit einer fremden Karte zu bezahlen. Die Gründe sind wie folgt.

  1. Auf jeder Karte steht meist auf der Rückseite "diese Karte ist nicht übertragbar". Somit ist es schon durch die Bank untersagt.
  2. Die Verkäuferin kann wohl schlecht nachvollziehen ob Sie verheiratet sind oder nur zufällig denselben Nachnamen und Adresse haben. Evtl sind Sie geschieden und noch nicht umgemeldet und haben Ihren Mann überfallen. Möchten Sie jederzeit Ihre Heiratsurkunde mit sich führen? Selbst die würde das Problem nicht lösen.
  3. Die Verkäuferin macht sich nicht rückwirkend strafbar, denn Sie müssten ja nachweisen, dass ein Betrug vorlag. Demnach würden Sie sich selbst des EC-Kartenmissbrauchs bezichten.

Lass dir doch eine Zweitkarte von seinem Konto ausstellen. Dann kann keiner meckern. Denke mal, so ganz korrekt ist es wohl nicht, wenn du seine benutzt. Niemand kann wissen, ob er damit einverstanden ist.