Als Verkäuferin unbenutzte Punkte der Kunden auf eigene paybackkarte buchen?

8 Antworten

Arbeitsrechtlich schön und gut, aber was sagt payback dazu? Eigentlich ist Punkte sammeln ja Sinn der Sache und bei Zustimmung der Kunden sollte da doch nix dagegen sprechen, oder???

MfG

Arbeitsrechtlich wäre das ein Kündigungsgrund, wenn es rauskommt. Im Extremfall kann man auch strafrechtlich belangt werden (Betrug §263 Strafgesetzbuch).

Nein, darf man nicht, berechtigt zur fristlosen Kündigung.

so etwas sollte man nicht machen, das wäre Betrug. Wenn das ein Kunde mit bekommt und Deinem Chef erzählt, könntest Du Ärger bekommen.

fällt unter betrug und heisst im normal fall fristlose kündigung! Bekannte musste es am eigenen leibe spüren! hat in einer tankstelle gearbeitet