Darf ich mit dem Zettel fahren?

10 Antworten

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Hallo Kati2205,

mit bestehen der Prüfung hat Dir der Prüfer einen "Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis" gem. § 22 FeV in Verbindung mit Anlage 8a der FeV ausgehändigt.

Die Bescheinigung dürfte wie folgt aussehen:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8a.html

Mit dieser Bescheinigung darfst Du sofort fahren und musst nicht erst warten bis Dir der richtige Führerschein ausgehändigt wird.

Einzige Voraussetzung ist, dass Du neben dieser Bescheinigung einen Lichtbildausweis, sprich den Personalausweis oder Pass mit führst und bei einer Kontrolle vorzeigst.

Nachlesen kannst Du das im folgenden Link:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__22a.html

Dort steht im Bezug auf Deine Frage:

§ 22a FeV -Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis

(7) Der Vorläufige Nachweis der Fahrerlaubnis gilt als Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 und nur im Inland; er ist bis zur Aushändigung des Führerscheines, längstens für drei Monate ab dem Tag seiner Aushändigung, gültig.

Beachten musst Du dabei nur, dass

  • Du damit nur im Inland fahren darfst und
  • Du ab jetzt nur noch drei Monate mit dieser Bescheinigung fahren darfst

Aber der richtige Führerschein sollte Dir in wenigen Wochen ausgehändigt werden.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich habe mich bei der Führerscheinstelle und auch nochmal bei meinem Fahrlehrer erkundigt. Ich darf mit dem 3 Monate lang fahren. Natürlich immer dabei haben und auch den Personalausweis.

danke :) werde deine Antwort als hilfsreichste auswählen :)

Steht auf dem Zettel das?:

"Diese befristete Prüfungsbescheinigung dient anstelle des Führerscheins
zum Nachweis der Fahrberechtigung in Deutschland. Sie ist nur gültig in
Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen."

Soviel ich weiss kannst du damit fahren (innerhalb Deutschlands) bis der richtige Führerschein kommt. Längstens aber für 3 Monate. Aber frage sicherheitshalber nochmal beim TÜV nach.

ja genau das steht drauf

Den richtigen Führerschein (also die Plastikkarte) bekommst du eigentlich erst ab dem 18. Geburtstag. Bis dahin gilt halt der Zettel, den du bekommen hast (war zumindest bei mir so).

ich bin 20 aber danke!

Du verstehst die Frage nicht. Er spricht nicht vom rosa Wisch.

Du darfst fahren , wenn die Fahrerlaubnis in der Prüfbescheinigung nach §22 Abs.4 erteilt wurde :

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

Diese Prüfbescheinigung muss der Anlage 8a entsprechen:

 http://www.buzer.de/gesetz/9545/a194933.htm

 

Hier verwechseln viele die Bescheinigung der abgelegten Prüfung mit einem vorläufigen Führerschein. 

Mit der Bescheinigung über eine abgelegte Prüfung darf man nicht fahren. Hier ist die Fahrerlaubnis erst zugeteilt wenn der Führerschein übergeben wird. Dieser Verwaltungsakt ist Pflicht.

Mit dem vorläufigen Führerschein jedoch darf man fahren, er ist zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.