Theorie bestanden, darf ich jetzt schin mit trecker die mit L gefahren werden dürfen fahren?

3 Antworten

Wenn eine Fahrerlaubnis aus theoretischer + praktischer Prüfung besteht, dann sind dementsprechend auch erst einmal beide Prüfungsteile zu bestehen um überhaupt die Fahrerlaubnis erwerben zu können.

Solltest Du noch nicht im Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis sein, darfst Du entsprechende Fahrzeuge auch erst dann fahren, wenn Dir die Fahrerlaubnis auch tatsächlich als solche ausgehändigt wurde. Eine Bestätigung zur bestandenen Theorie reicht da leider nicht.

Habe gerade mit mein fahrlehrer telefoniert. Er meinte wenn ich theorie bestanden habe darf ich klasse L fahren. Bekomme heute eine besteinigung vom landkreis.

@JamesHD

Ich würde sicherheitshalber in diesem Fall noch mal direkt am Montag beim Landratsamt nachfragen, ob die vorläufige Bescheinigung des LR über bestandene Theorie und abgeleisteter Pflichtstunden "Praxis" dann schon zur Führung von Fahrzeugen der Klasse "T" ausreicht.

Diese Bescheinigung wäre dann aber auch stets im Original mitzuführen. Eine Kopie oder ein Bild reichen auch hier nicht aus. Auch für solch eine Bescheinigung gilt : rechtmässig erteilt erst ab Aushändigung des Dokumentes.

Zu einer Prüfung gehört Praxis und Theorie, erst wenn beides bestanden ist hast dud eine Fahrerlaubnis.

Aber den Zettel darfst natürlich vorzeigen, ist dennoch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bei klasse L muss keine praxis gemacht werden

@JamesHD

Aber trotzdem machst du einen Führerschein für Klasse T. Wenn du diesen noch nicht in der Hand hältst darfst du auch noch nicht fahren

@JamesHD
muss nur noch praktische prüfung machen

Hast doch sogar selbst geschrieben das die noch offen ist...

@Kamikaze2001

Für klasse T. Wenn man b macht ist das ja da mit drin

@JamesHD

Hä?
Bei Klasse B hast AM und L mit drin, Klasse T ist eigentständig.

Du hast geschrieben du hast den theoretischen Teil von T bestanden, von B war ja keine Rede.
Und trotzdem darfst erst etwas fahren wenn du die Fahrerbaubnis dazu bekommen hast.

Solange Die Klasse L noch nicht in der Fahrerlaubnis eingetragen ist, kannst du auch noch nicht fahren.

Habe gerade mit mein fahrlehrer telefoniert bekomme eine bescheinigung das ich klasse L fahren Darf .!!!!

@JamesHD

Eine Bescheinigung reicht aber nicht. Er muß im Führerschein eingestragen sein. Nur ein "amtliches" Dokument ist gültig.

@Hohenscheid

Kommt vom landkreis

@JamesHD

Hat damit nix zu tun. NUR der Führerschein zählt. Es muß eingetragen sein. Geh auf die Führerscheinstelle und lass dir die Klasse eintragen. Ansonsten ist es schwarzfahren