Darf ich mit BF17 Bescheinigung alleine fahren?

Ich kann mir nicht vorstellen das die dass nicht erklärt wurde ob du es darfst oder nicht.

Wurde es nicht. Ich darf ja fahren wenn einer der angegebenen Personen neben mir sitzt aber wenn ich 18 bin dürfte ich ja eig alleine fahren aber ich weiß nicht ob das damit geht.

4 Antworten

Darf ich wenn ich dann 18 bin und nur diese Bescheinigung habe schon alleine fahren? Oder kann das Probleme geben?

Eindeutig ja. Du bist im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Voraussetzung, dass du unter 18 Jahren eine eingetragene Begleitperson dabei haben musst (wo die sitzt, ist egal), entfällt automatisch an deinem 18 Geburtstag um 00.00 Uhr. Dann darfst du auch alleine fahren, ohne gegen irgendeine Vorschrift zu verstoßen.

Zunächst für eine Übergangsfrist von 3 Monaten gilt diese Prüfbescheinigung auch noch als gültiger Nachweis der erteilten Fahrerlaubnis (Führerschein).

Nach dieser Übergangsfrist gilt diese Prüfbescheinigung nicht mehr als offizieller Führerschein. Hast du bis dahin deinen "echten" Führerschein noch nicht abgeholt und du wirst erwischt, gibt es aber keine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (denn die Fahrerlaubnis hast du ja immer noch mit bestandener Prüfung erworben), sondern dann gilt das als Ordnungswirdrigkeit "Führerschein nicht mitgeführt" und kostet eine Verwarngeld von 10,- ohne sonstige Probezeitmaßnahmen.

Vielen Dank 🙏

§48 Abs 3 FeV:

(3) Für das Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis für das Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung gelten die §§ 22 und 22a mit folgenden Maßgaben:
1. Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 dient.

Du bist im Besitz einer Prüfbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b, somit besitzt du eine Fahrerlaubnis und hast bis drei Monate nach Vollendung des 18 Lebensjahres einen gültigen Nachweis darüber.

Danke 🙏

Ab deinen 18. Geburtstag entfällt die Auflage der Begleitperson, Du darfst ab dann alleine fahren.

Die BF-17 Bescheinigung ist bis drei Monate nach deinem 18. Geburtstag als Nachweis der Fahrerlaubnis im Inland gültig.

Edit: Da hier soviele unsinnige Antworten stehen, nachlesen kannst Du, dass die Auflage mit 18 entfällt in der FeV §48a Abs.2 letzte Satz:

2) Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html

Danke 🙏

Meiner Meinung nach darfst du erst dann alleine fahren, wenn du im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis bist. Und die besitzt du nicht, solange du sie nicht abholen kannst.

Er besitzt die entsprechende Fahrerlaubnis, siehe seinen befristeten Nachweis der Fahrerlaubnis.

Das OVG Berlin (Beschluss vom 22.07.2014 - OVG 1 N 56.13) hat entschieden:

Nach Sinn und Zweck von § 18 Abs. 2 Satz 3 FeV wird ein Führerschein nicht im Sinne dieser Vorschrift ausgehändigt, wenn er in der Fahrerlaubnisbehörde verbleibt.

Eine nicht abgeholte Fahrerlaubnis gilt als nicht erteilt. Somit behält die BF17 ihre Gültigkeit bis der Fahrerlaubnisinhaber sein Kärtchen abholt.

@ZuumZuum

Das Urteil behandelt einen völlig anderen Sachverhalt. Hier geht es nicht um die Ersterteilung der Fahrerlaubnis, sondern um die Gültigkeit des Nachweises darüber.

Dem Fragesteller wurde durch das Aushändigen der Prüfungsbescheinigung bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt, wenn auch mit Auflagen.