Darf ich meinen Partner aus der gemeinsamen Wohnung werfen?

7 Antworten

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Nein.

Wer als Mieter an welcher Stelle im Vertrag genannt ist spielt keine Rolle. Ihr seid beide Mieter mit gleichen Pflichten und Rechten.

Und wenn das Kindeswohl gefährdet wird? Durch seine Liebschaften die teilweise Kinder hassen und kommen und gehen (teils tage lang bleiben). Oder muss dafür mehr Vorliegen als sowas?

@jessyEll

Dann mußt Du dich an das Jugendamt wenden.

Mietrechtlich jedenfalls hast Du keine Handhabe.

Es gibt natürlich die Möglichkeit die Wohnung gemeinsam zu kündigen und Du schließt mit dem VM, wenn er denn möchte, einen neuen Vertrag ab.

Auf die Zustimmung zur Kündigung kannst Du Deinen Partner verklagen.

@anitari

Ok, dankeschön.

Wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, dann habt ihr beide gleiche Rechte und Pflichten. Ihr könntet den Mietvertrag kündigen. Evtl. schliesst du einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter ab, wenn dein Partner mit der Kündigung einverstanden . Wenn er einer Kündigung nicht zustimmt, könntest du den Klageweg beschreiten.

Raus werfen kannst du ihn nicht, da ihr beide im Mietvertrag steht. Du kannst höchstens versuchen, das er von sich aus aus der Wohnung auszieht.

Nein. Ihr werdet euch einigen müssen wer auszieht.

Hallo ,

bitte Ihn lieber freundlich , den Mietvertrag von seiner Seite aus zu kündigen ! Besprich Dich auch mit deinem Vermieter ! Alles andere kann katastrophal werden !

GLG und alles Liebe und Gute , wünscht Dir , clipmaus :-))

bitte Ihn lieber freundlich , den Mietvertrag von seiner Seite aus zu kündigen

Was nicht geht bzw. unwirksam wäre.