Ex aus eigenem Haus werfen trotz gemeinsamen Kind?

6 Antworten

wenn du keinen sinn mehr in der beziehung siehst und ihr auch nicht verheiratet seit, kannst du deine ex von jetzt auf gleich vor die tür setzen. in der regel gibt man aber einen vorlauf von ein oder zwei wochen um ihr eine reele chance zu geben eine wohnung zu finden. wie du das machst ist in der hinsicht deine sache. eigentlich nimmst du ihr die schlüssel ab, stellst die sachen vor die tür und die klingel ab.

das kind behältst du ein, da sie dieses nicht ohne deine erlaubnis mitnehmen oder ummelden kann.

nun ist alleredings die frage ob du ein betreuungskonzept hast. geht das kind in die kita? hast du eltern die sich während deiner arbeitszeiten kümmern können oder hast du arbeitszeiten die du um die betreuungszeit angepasst drum-rum-legen kannst?

das kind ist mit 2,5 jahren alt genug normale kost zu sich zu nehmen und bedarf schon lange keiner muttermilch mehr. da brauchst du dir um die gesundheit keine sorgen zu machen. wenn sie mit dem argument eines vollgestillten kleinkindes auftaucht, wird man sie fragen ob sie noch normal ist. würde sie umziehen wollen zu ihrer derzeitigen beziehung, würde sie kind einpacken und fakten schaffen. also musst du ihr zuvorkommen wenn du das nicht willst.

also kurze ansage: ich will das du zum zeitpunkt x ausgezogen bist mit deinen klamotten. schlüssel nehme ich dir ab heute ab und weiter ist nichts zu sagen. kommt dann diskussion auf, dass sie das kind mitnehmen will, rufst du die polizei und lässt sie vor die tür stellen. hat sie das kind vor der tür, wirst du es nicht mehr wieder bekommen.

schau auch hier mit rein: www.vatersein.de und lass dich dort beraten.

wenn sie garnicht auf dich eingehen will, dann ändere während ihrer abwesenheit die schlösser und lass sie draußen stehen. vereinbare eienn termin um die sachen abholen zu lassen und melde sie beim einwohnermeldeamt ab als ausgezogen.

da solltest du erst mal zum jugendamt gehen und da alles vortragen und um vermittlung bitten. du kannst sie nicht rauswerfen wenn sie da gemeldet ist.

kommt sie aber auf die idee die polizei zu rufen weil du gewalttätig bist verweisen die dich des hauses.

also erst mal zum jugendamt

Ja, ich werde meine Tochter jetzt gleich ins Auto packen und zum Jugendamt fahren. Gewalt liegt mir fern.. meine Tochter tut mir nur wahnsinnig leid. ich werde mal berichten was dort empfohlen wird. Ihre nähe ist für mich kaum zu ertragen aber die kleine braucht eben auch ihre Mutter. danke

@LuisVater

Das ist schon mal ein ganz großer Pluspunkt für Dich, dass Du weißt, wie wichtig die Mutter für den Zwerg ist.

Teil dem Jugendamt auch mit, dass dir bewusst ist, dass hier auch die Paarebene in die Elternebene mit hinein spielt, aber dass dies so kurz nach der Trennung wohl nicht zu vermeiden ist.

Du musst zum Anwalt und ganz fix eine einstweilige Verfügung erwirken, dass die Ex raus muss und das Kind bei Dir bleibt.

Woher weißt Du, dass der Verkehr ungeschützt war? Wenn sie das Gegenteil sagt, dann hat sie mit dem Stillen einen großen Pluspunkt.

Sonst sind ihre Affären uninteressant.

muss er nicht. er setzt die frau vor die tür und behält das kind ein oder schafft es an dem tag zu seinen eltern oder guten freunden. die verbleiben dort und die ex kann mit ihren koffern gehen.

das stillen bei einem 2,5 jahre alten kind ist kein pluspunkt, da nicht mehr notwendig.

Bevor du irgendetwas im Nachhinein suboptimales tust, solltest du zum Jugendamt gehen und dir dort Rat und Unterstützung holen.

Wenn das Haus/Wohnung was auch immer nur über dich läuft, dann hast du schonmal das Recht sie ohne irgendwelche Komplikationen raus zu werfen.

Für alles andere würde ich mich an einen Anwalt wenden!

das recht sie einfach rauszuwerfen hat er natürlich nicht. da es sicher keinen schriftlichen mietvertrag gibt gelten die gesetzlichen regelungen. ist sie dort gemeldet darf er ihr kündigen. ob sie damit einverstanden ist das ist da die frage. wenn nicht kann er klagen bis sie auszieht.

@martinzuhause

es ist seine wohnung und somit darf er sie einfach rauswerfen. es gelten keine gesetzlichen regelungen, da sie dort einfach nur lebt. beim einwohnermeldeamt kann er sie einfach abmelden. schlösser wechseln, sachen vor die tür stellen und tür schließen.