Gemeinsames Sorgerecht - Darf die Mutter ohne den Vater das Kind in der Schule anmelden?

7 Antworten

Im Prinzip muss der Vater auch "unterschreiben", aber wenn die Mutter an der Schule glaubhaft machen kann, dass der Vater damit einverstanden ist geht's es auch ohne den Vater. Bei meiner Ex und der gemeinsamen Tochter war es so, ich war einverstanden aber nicht zu dem Gesprächstermin verfügbar.

Hat dein Lebenspartner Probleme mit der neuen Schule?

Du als "neue" Frau solltest dich da definitiv raushalten!

Das gemeinsame Sorgerecht haben nicht um sonst Beide erhalten. Man setzt vorraus, dass sich auch beide abstimmen können, wenn es um sowas geht. Funktioniert das nicht, kanns auch passieren, dass aus dem gem. Sorgerecht nur noch ein Besuchsrecht wird.

Kommt auf das Verhältnis der Expartner an. Manche nutzen das auch zum permanenter Kampfechterei aus, da wird wegen jedem Pups gestritten.

Wenn die Schule keine Privatschule ist, wo unabgesprochene Extrakosten anfallen, zum Beispiel, oder die Schule nicht am anderen Ende von Deutschland ist, reicht aus meiner Sicht auch eine einfache Info an den Vater.

Sollte die Schule auf seiner Unterschrift bestehen, soll er halt seinen Wilhelm druntersetzen.

In der grauen Theorie muß der Vater mitunterschreiben.

In der Praxis geht die Schulpflicht vor das Elternrecht. Das Kind MUSS zur Schule, egal ob sich die Eltern grün sind oder nicht.

Der Vater kann ja klagen, wenn er will, dass das Kind auf eine andere Schule geht.

im prinzip braucht sie die unterschrift des vaters. da aber schulpflicht besteht, wird das kind in der schule seiner meldeadresse angemeldet und geht dann dort zur schule. somit ist es egal ob der vater unterschreibt oder nicht. es ist angemeldet und wird beschult, alles andere spielt nicht groß eine rolle.

das gsr wird überbewertet, da der vater nur in den wenigsten sachen befragt wird, dazu gehören nicht lebenswichtige ops, eröffnung eines kontos oder sparbuchs und taufe. damit erschöpft sich die mitentscheidung schon in der regel.