Heiraten aber gemeinsames sorgerecht mit dem ex

9 Antworten

Ändert es doch so um, dass Dein Ex normales Besuchsrecht hat wie andere Väter auch. Schön ist es eh nicht für Dein Kind, wenn es 2 Stamm-Zuhause hat oder? Das Kind muss in die Schule gehen - und kann ganz gewiss nicht 2 Schulen besuchen - geschweige denn immer mal hier und mal da eine Woche wohnen. Für Euch mochte diese Regelung toll sein - aber ich würde nicht gerne in diesem Kind stecken. Das geht doch voll auf den Nerv kann ich mir vorstellen. Wenn Ferien sind, kann er das Kind ja auch ein paar Wochen nehmen - so würde ich es machen.

jumba  20.10.2010, 03:18

warum sollte der vater nur umgang haben. die mutter kann sich doch mit ihrem neuen lover verwirklichen und nimmt ihrerseits umgang wahr.

ihr betreibt bei gemeinsamem sorgerecht das wechselmodell. dieses ist in der gewohnten sozialen umgebung des kindes. du hast natürlich die möglichkeit umzuziehen und das wird dir keiner verwehren, allerdings wirst du das kind gegen den willen des vaters nicht mitnehmen können. im moment wird es das beste sein es bleibt entweder wie gehabt oder du ziehst zu deinem partner und lässt das kind vollständig zu seinem vater ziehen. du hast ja weiterhin das recht auf umgang und kannst dieses nutzen um dein kind regelmäßig zu sehen. darüber solltest du dich mit dem vater intensiv unterhalten. auch wie hoch der unterhalt ist den du zukünftig zahlen wirst oder ob du überhaut kannst. willst du es dabei belassen wie es ist, wäre es wohl besser dein partner zieht in deine stadt. das ist für alle beteiligten das beste.

eine andere sache wäre, wenn das kind 13 oder 14 jahre alt wäre und sagt ob es mit zu dir oder zum vater ziehen will. wie alt ist denn das kind und was ist seine meinung dato zu deinem umzug und wo es dann wohnen möchte?

Die Heirat eines neuen Partners ändert nichts an den Verhältnissen, die die Eltern zum Kind haben. Es bleibt in Bezug auf das Kind alles so wie vorher.

In der Tat hat der Vater weiterhin ein Mitbestimmungsrecht, was Umzüge des Kindes angeht. DU darfst ja hinziehen, wohin Du willst. Nur das Kind eben nicht. Die Frage ist natürlich, ob der Kindesvater dagegen überhaupt etwas einzuwenden hat, wenn die 50-50 Regelung weiterhin aufrecht erhalten bleiben kann.

Grundsätzlich ist es aber so, daß man immer einen Antrag beim Familiengericht auf gerichtliche Entscheidung stellen kann, wenn sich die Eltern in einer Frage nicht einigen können. Wenn der Vater also einem Umzug nicht zustimmt, könntest Du die Zustimmung immerhin noch bei Gericht beantragen. Die Chancen sind aber wahrscheinlich nicht so riesig groß.

Tja - da sind Dir in der Tat die Hände gebunden! Einfach "mitnehmen" wie ein Möbelstück kann man Kinder eben nicht...

Du wirst Dich mit Deinem Ex völlig neu einigen müssen. Wende Dich ans Jugendamt, damit die unter Euch vermitteln.

Du kannst das Kind nicht einfach mitnehmen, Dein Ex müsste zumindest seine Zustimmung geben. Ist es denn sehr weit weg? Vllt. ist Dein Ex ja einverstanden und kann sein Kind trotzdem noch besuchen? Was soll sich für dien Kind ändern? Das er einen richtigen und einen Stiefpapa hat, sonst doch eigentlich nichts..