Wohnungskündigung bei Trennung vom Partner?

7 Antworten

Wenn ihr beide im Vertrag steht, kannst du nicht einseitig kündigen. Ideal ist es, wenn dein Partner den Vertrag allein übernehmen kann. Falls der Vermieter nicht zustimt - zB wegen fehlender Bonität - dann musst du deinen Partner zur Kündigung zwingen. Das könnte eine Klage erforderlich machen, wenn er sich stur stellt.

Du kannst den Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Allerdings bist Du während der Kündigungszeit voll für die Miete haftbar. Wenn der Partner die Wohung bebehalten will, muss er einen neuen Vertrag mit dem Vermieter schließen. Ich würde das auf jeden Fall in einem persönlichen Gespräch mit dem Vermieter klären. Dann kann man gemeinsam auch eine elegantere Lösung finden.

anitari  29.11.2010, 16:00

"Du kannst den Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen" Diese Kündigung wäre unwirksam. Da, wenn 2 Hauptmieter sind, einer allein nicht kündigen kann.

Nachtflug  29.11.2010, 16:13
@anitari

"Können sich die einzelnen Mitglieder nicht auf ein einheitliches Handeln festlegen, kann jedes WG-Mitglied nach §723BGB das Mietverhältnis beenden und dann die Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses verlangen (KG Berlin WM 92, 323; LG Köln WM 93, 613; LG München II WM 93, 611)"

Quelle: http://www.haiku-plus.de/wg/mietvertraege.html

Aber das richtige Stichwort wäre hier wohl eher "Mietaufhebungsvertrag".

Ein Mietvertragsverhältnis kann kein Gefängnis sein! Diesem Ansatz folgend würde ich vortragen, zunächst an den Vermieter. Regelmäßig einigen sich ja die Paare untereinander, weil eine Seite die Wohnung doch besser behalten möchte; dann zahlt derjenige eben die Miete weiter, erklärt sich zu dieser veränderten Situation dem Vermieter und - sofern in der verbleibenden Person - hinreichende Sicherheit für die fortgesetzten Mietzahlungen noch zu sehen ist - ist der Fall erledigt. Zumeist teilen sich die sich trennenden Partner dann zumnidest noch für die Zeit der mietvertraglich vereinbarten Kündigungsfrist die Miete, dann allerdings schuldete der verbleibende Mieter aber auch dem ziehenden Mieter seinen Anteil aus der Kaution...

Hallo Der Mietvertrag müsste umgeändert werden, wenn ihr beide in diesem steht. Wenn dien Partner in der Wohnung bleiben will, dann muss er diese auch selbber finazieren. Du musst das Mietverhältnis dann zu deinem Auszugstermin kündigen. Sprich du schreibst den Vermieter deine Kündigung zum Tag x und das dein Partner die Wohnung ab diesem Tag alleine hat und auch die Kosten übernimmt.

Wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, kannst du nicht allein kündigen. Wenn dein Partner nicht kündigen will, dann mußt Du ihn auf Zustimmung verklagen. Allerdings muß dann der Vermieter auch noch Deiner Kündigung zustimmen und gewillt sein, das Mietverhältnis allein mit Deinem Partner fortzuführen.

Erst wenn das Mietverhältnis wirksam aufgelöst wurde (sei es durch die gemeinsame Kündigung oder durch Erhalt der Zustimmung) haftest Du nicht mehr für die Mietzahlungen, Nebenkosten und evtl. Schadenersatzleistungen gegenüber dem Vermieter. Dein Partner kann im schlimmsten Fall die Zahlungen an den Vermieter komplett einstellen und Du müßtest, auch wenn Du zwischenzeitlich ausgezogen bist, diese Zahlungen übernehmen.

anitari  29.11.2010, 16:02

Im Prinzip richtig.

Aber wenn sie ihren Partner auf Zustimmung zur Kündigung verklagt muß der Vermieter nicht mehr Zustimmen.

Die Zustimmung des Vermieters ist nur bei der Entlassung aus dem Mietvertrag notwendig.