Darf ich mein Arbeitsverhältnis/Beginn abbrechen?

4 Antworten

Sofern dein Arbeitsverhaeltnis dem iGZ Manteltarifvertrag unterliegt (wird bei Zeitarbeitsunternehmen meist vertraglich vereinbart), betraegt deine Kuendigungsfrist in den ersten 4 Wochen 2 Arbeitstage. Ab der 5. Woche bis zum Ablauf des 2. Monats betraegt sie dann 1 Woche. Das erscheint mir hier auch am wahrscheinlichsten.

Unterliegt das Arbeitsverhaeltnis aber nicht dem Tarifvertrag, du befindest dich noch innerhalb einer vereinbarten Probezeit und es wurde fuer diese arbeitsvertraglich keine laengere Kuendigungsfrist als 14 Tage vereinbart, betraegt deine Kuendigungsfrist 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag.

Unterliegt dein Arbeitsverhaeltnis nicht dem Tarifvertrag und es wurde arbeitsvertraglich keine Probezeit vereinbart (oder eine vereinbarte Probezeit ist bereits abgelaufen), betraegt deine Kuendigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, sofern arbeitsvertraglich keine laengere Frist vereinbart wurde.

Du bist bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und ja wahrscheinlich noch in der Probezeit. Dann kannst Du kurzfristig kündigen. Mit welcher Frist steht in Deinem Arbeitsvertrag.

Du kannst selbstverständlich bei der Zeitarbeitsfirma mit der im Arbeits-/Tarifvertrag gültigen Kündigungsfrist kündigen und bei einem anderen AG anfangen.

Jeder kann innerhalb der Kündigungsfrist (Arbeitsvertrag) kündigen. Aber was schreibst du dir denn da für einen Müll zusammen?