Anschlussvertrag bei Zeitarbeitsfirma nicht unterschrieben, welche Kündigungsfrist gilt?

6 Antworten

bei sexuellen Belästungen muß der Zeitarbeitsbetrieb eigentlich Abhilfe schaffen & müßte einen anderen sog. Entleihbetrieb suchen für sie.

Dann sollte man sich auch beim Entleihbetrieb beschweren oder der Personaldisponent muß vor Ort mal nachsehen & sie abmelden oder es gibt im Entleihbetrieb einen Betriebsrat.

Dort könnten auch Leiharbeiter vorsprechen

Eigene Kündigung ist nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur dann auch gerechtfertigt bei solch schweren Vorwürfen & es gibt keine Sperrzeit-Säumniszeit.

In den Arbeitsvertrag schauen, nur der gibt Auskunft.

Dort steht drin, ob gesetzliche oder andere Fristen gelten.

Wenn man die Probezeit übersteht, bekommt man KEIN Zertifikat??? und man braucht auch KEINEN Anschlussvertrag! Man befindet sich dann automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Kündigungsfristen sollten im Arbeitsvertrag stehen. Woher sollen wir wissen, was vereinbart wurde.

Wurde hierzu nichts vereinbart, gelten die gesetzlichen Fristen. Einfach NACHLESEN.

Es gibt kein Zertifikat nach der Probezeit. Und einen Anschlussvertrag braucht sie auch nicht - sie HAT doch einen Vertrag. In dem steht auch die Kündigungsfrist.

Ihr wurde gesagt, dass sie nach der Probezeit ein Zertifikat erhält und ihr ein Anschlussvertrag zur Unterschrift vorgelegt wird. Vielen Dank für den Hinweis!

@Fuertewoman

Nein, das hat sie falsch verstanden.

@ErsterSchnee

Ich habe nochmals bei meiner Tochter nachgefragt.Die Mitarbeiterin der Zeitarbeitsfirma sagte zu ihr, dass sie nach der Probezeit einen NEUEN Vertrag erhält.

@Fuertewoman

Deine Tochter hat bereits einen Arbeitsvertrag, der ja auch nicht in der Probezeit gekündigt wurde.

Deine Tochter braucht bzw. muss KEINEN neuen Vertrag abschließen.

Sollte sie dann nur machen, wenn sie sich hierdurch VERBESSERT!

Lasst euch nicht verarschen!

@Fuertewoman

Dann soll sie ihren Vertrag nochmal LESEN...

Warum bitte schön sollte man nach Ablauf der Probezeit ein Zertifikat erhalten? Sorry - aber etwas so Absurdes habe ich noch nie gehört. ( Anstatt für Deine "Tochter" zu fragen , solltest Du mal Papa und/oder Mama ) fragen .

Ansonsten - selbst wenn dieser Vertrag befristet gewesen sein sollte , so wäre er jetzt durch weitere Beschäftigung in einen unbefristeten Vertrag übergegangen.

https://www.kündigungsfrist.org/k%C3%BCndigungsfristen-zeitarbeit

Danach gelten die oben erwähnten gesetzlichen Kündigungsfristen nach §622, Absatz 1 und 2, Bürgerliches Gesetzbuch unbeschränkt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Abschließend: bei selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit - Eigenkündigung - erhält man regelmäßig eine 12-wöchige !! ALG I-Sperre.

Sie hat doch nur die Probezeit überstanden...

Danach gelten die oben erwähnten gesetzlichen Kündigungsfristen nach §622, Absatz 1 und 2, Bürgerliches Gesetzbuch unbeschränkt.

Oder vorrangig eventuelle arbeits- oder ggf. tarifvertraglich vereinbarte Fristen.