Kündigung bei einer Zeitarbeitsfirma nach frist?

5 Antworten

Ich lese das so, dass die 2 Tage Kündigungsfrist nur gelten, BEVOR du angefangen hast zu arbeiten. Wie deine Kündigungsfrist jetzt aussieht, geht, zumindest für mich, aus deinem Posting nicht hervor (vielleicht steht das an einer anderen Stelle deines Vertrages oder ausführlicher).

Die Gründe für die Kündigung sind Sachen wie unfreundliche Mitarbeiter, keine Motivation usw.

Du wirst im Berufsleben noch häufig auf unfreundliche Mitarbeiter bei deinen zukünftigen Arbeitgebern treffen. Das ist kein Kündigungsgrund. Oder willst du immer dann kündigen, wenn irgendein Mitarbeiter unfreundlich ist? Dann wirst du nämlich den größten Teil deines Berufslebens arbeitslos sein.

Was meinst du mit "keine Motivation"? Hast DU keine Motivation oder die Mitarbeiter deines Arbeitgebers? Wenn Letzteres der Fall ist, geht es dich nichts an.

Ob die Vertragsstrafe zum Tragen kommt, kann man nicht beurteilen, weil man den gesamten Arbeitsvertrag nicht kennt. Die Höhe der Vertragsstrafe müßte im Arbeitsvertrag spezifiziert sein. Die "maßgebliche Kündigungsfrist" NACH Beginn Arbeitsverhältnisses geht aus deiner Frage leider auch nicht hervor.

maik28282 
Fragesteller
 17.07.2017, 16:31

Die wirklichen Gründe sind, dass ich lieber etwas anderes als Beruf machen will. Da ich mich beeilen musste, habe ich schnell etwas dahin geschrieben. Wenn ich ein guten/wichtigen Kündigungsgrund habe, kann ich dann sofort kündigen? Wenn ja, was sind gute bzw. wichtige Kündigungsgründe?

Mignon5  17.07.2017, 16:40
@maik28282

§ 2.2 iGZ Manteltarifvertrag:

Zitatanfang:

2.2. Probezeit und Kündigungsfristen

Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Beschäftigungsverhältnisses 2 Wochen. Vom siebten Monat des Beschäftigungsverhältnisses an gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beiderseits.

Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleichermaßen für befristete Beschäftigungsverhältnisse.

Zitatende

Quelle: https://info-zeitarbeit.de/igz-manteltarifvertrag-zeitarbeit/3043

Ich bin keine Rechtsanwältin. Deshalb alles ohne Gewähr. :-)

maik28282 
Fragesteller
 17.07.2017, 16:46
@Mignon5

Tut mir leid, wenn ich es nicht richtig verstehe (bin grad ein wenig durcheinander). Also kann ich kündigen oder nicht?

Mignon5  17.07.2017, 16:47
@maik28282

Ich bin mir leider nicht sicher, weil ich den gesamten Vertrag nicht kenne.

Wurde eine Probezeit vereinbart?

Da es ja nicht mehr vor dem Beginn ist, kann du nicht kündigen. Die Befristung betreffen beide Parteien. Du kannst bei einem  befristeten Vertrag nicht ordentlich kündigen.

maik28282 
Fragesteller
 17.07.2017, 16:26

Im Vertrag steht folgendes:

"§2 Beginn / Probezeit / Dauer

... Es ist eine Probezeit von 6 Monaten gemäß § 2.2. Manteltarifvertrag iGZ mit den dort genannten Kündigungsfristen vereinbart. Probezeiten und Kündigungsfristen gelten gleichermaßen bei einer Befristung dieses Arbeitsverhältnisses."

Was meinst du genau "Du kannst bei einem  befristeten Vertrag nicht ordentlich kündigen". 

gruß

Lord2k14  17.07.2017, 16:31

Grundsätzlich kannst du ein Arbeitsverhältnis immer, ohne angaben von Grüben, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende od. Monatsmitte kündigen.

Außer in der Probezeit. Da sind es 2 Wochen.

Achtung: sind die gesetzlichen Fristen. Kann in Verträgen abweichen.

Wenn du also noch in der Probezeit bist, kannst du mit einer Fist von 2 Wochen kündigen. Offensichtlich ist das ja hier der Fall.

Wenn du einen befristeten Vertrag hast und aus der Probezeit raus bist, zählt die gesetzliche Kündigungsfrist nicht mehr. Außer im Vertrag anders vereinbart.

Dann kannst du keinen Anspruch auf eine Ordentliche Kündigung.

maik28282 
Fragesteller
 17.07.2017, 16:57
@Lord2k14

Okay und was ist mit diesen 2 Tagen gemeint? 

Lord2k14  17.07.2017, 16:58

Das ist die Frist bevor man überhaupt anfängt. Die meisten Verträge unterschreibt man ja vorher. Steht doch aber auch da!!

Laut dem Tarif ist die Kündigungsfrist im 1. Monat 2 Tage und zwar beiderseitig. Eine Strafe würdest du nur zahlen, wenn du die 2 Tage nicht einhälst sondern zB bereits am nächsten Tag woanders arbeitest.

In einem Kommentar schreibst Du, dass bezüglich der Probezeit und der Kündigungsfristen auf den Manteltarifvertrag iGZ § 2.2. "Probezeit und Kündigungsfristen" verwiesen wird.

Damit gelten für Dich die dortigen Bestimmungen (Mignon5 hat sie ja bereits in einem Kommentar zitiert).

Du kannst demnach in den ersten 4 Wochen der Probezeit (also bis einschließlich dem 01.08.) mit einer Frist von 2 Tagen kündigen.

Diese Frist beginnt am Tag nach Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber.

Du kannst also zum Beispiel zum 22.07. (Freitag) kündigen, wenn der Arbeitgeber die Kündigung am 19.07. (Mittwoch) erhält.

Den Manteltarifvertrag findest Du hier (> rechts Seite > Downloads > Tarifhauptbroschüre - ab Seite 25):  http://ig-zeitarbeit.de/system/files/2017/2017-02-01_igz-dgb-tarifwerk_2017-2019_einzelseiten.PDF

Anmerkung zur Vertragsstrafe:

Wenn Du innerhalb der Zeit, in der mit 2-tägiger Frist gekündigt werden kann, ohne Einhaltung der Frist kündigst oder einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinst, darf die Vertragsstrafe maximal 2 Tagesentgelte betragen. 

maik28282 
Fragesteller
 17.07.2017, 18:24

Vielen Dank für diese Antwort. Jetzt verstehe ich es richtig und an alle sorry für das durcheinander.