Darf ich in meinem eigenen Garten nackt sein?

18 Antworten

Kommt auf die Lage deines Gartens drauf an, wenn dein Garten als übertriebenes Beispiel direkt an einer Schule oder KiKa grenzt, und du dort dich splitternackt den Kindern präsentierst, könnte dies Ärger mit sich ziehen.

lukasHH  09.05.2011, 15:35

Nein, auch dann nicht, siehe meinen Kommentar oben. Gut kommt darauf an, was Du mit präsentieren meinst. Mit Kindern hat das jeden falls nichts zu tun. meine Kinder sind weder erblindet, noch tot umgefallen in der sauna und beim FKK, grüße, lukas

Leon97531  09.05.2011, 15:56
@lukasHH

In einer Sauna und beim FKK ist dies auch üblich das dort nackte Menschen anwesend sind, dies sind ja extra Einrichtungen dafür.

Vor einer Schule wenn dort jemand nebenan einen Garten hat, und sich da nackt den Kindern präsentiert kann dies durchaus schnell zu einer Störung des Schulbetriebes führen, welche mit der Auflage eines Sichtschutzes verbunden werden kann, oder dem Verbot sich unbekleidet während der Schulzeit dort aufzuhalten (auch wenn es der eigene Garten ist).

Du kannst nackt sein, wo Du willst, solange nicht die Öffentlichkeit - Anliegerverkehr - gemeint sind Autos, Fussgänger ect - nicht einsehen kann

Dasselbe gilt auch für Balkone und Terrassen.

Bedenke allerdings, dass Du Gefahr läufst, dass Ehefrauen im Haus Sturm laufen.

lukasHH  09.05.2011, 15:35

Wieder falsch, siehe Kommentar oben.

Grüße, lukas

Es kann Dir völlig egal sein, was Deine Nachbarn darüber denken und ob sie das gut finden. So lange Du nicht an Dir rumspielst und gleichzeitig versuchst, auf Dich aufmerksam zu machen, ist dagegen rechtlich gesehen nichts einzuwenden.

das hängt einzig und allein davon ab, wie Du aussiehst. Wenn Du häßlich bist, wirds ein öffentliches Ärgernis für die Männer, falls Du gut aussiehst, ein öffentliches Ärgernis für deren Frauen.

Aber es nutzt grundsätzlich nichts, nackt herumzuliegen um die eigene Weisheit zu verbergen. Dazu muß man auch noch zusätzlich dumm gucken.

§ 118 OWiG: Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

lukasHH  09.05.2011, 15:32

Hallo, nackt sein ist aber keine Handlung, sondern ein Zustand und der ist nicht verboten, Du Schlaumeier. Klar, darf man im Garten nackt sein, ob einsehbar oder nicht, auch im Wald, oder sonst wo, nur wenn man sexuelle Handlungen vornimmt greift §118 und an orten wo NIEMAND mit Nacktheit rechnen kann, z.B. in der Fuzo,

Grüße, lukas

Grüße, lukas