Nackt auf eigenem Grundstück?
Hallo,
Ich weiß das diese Frage häufig gestellt wurde, nur finde ich keine passende Antwort für meinen speziellen Fall.
Ich bin stolze Besitzerin meines eigenen kleinen Häuschens, mit Zaun (c.a.2m hoch) drum herum. Momentan wird etwa 1 m von meinem Zaun entfernt ein neues (3 stöckiges) Mehrfamilienhaus gebaut. Zwangsweise haben die neuen Mieter (im 1. und 2. OG) also die volle Einsicht auf mein Grundstück. Aus rechtlichen Gründen, darf ich meinen Zaun aber auch nicht höher als diese 2m ziehen.
Jetzt meine Frage: Darf ich weiterhin in meinem eigenen Garten nackt herum laufen? Mein Grundstück ist nicht von der Straße, sondern wirklich nur von dem Mehrfamilienhaus einsehbar...
Vielen Dank für alle Antworten :)
13 Antworten
1 m Abstand kann nicht sein, das ist in der Bauordnung geregelt. Meist 3 m zum Gebäude
solange sich keiner der Bewohner stört kannst tun und lassen was du magst.
https://www.bauen.de/a/grenzbebauung-so-viel-abstand-brauchen-haus-und-garage-zum-nachbarn.html
näheres erfährst bei deinem Bauamt
mir erscheint der Abstand zu nah.
Einem unserer Nachbarn wurde das per Gerichtsbeschluss verboten, weil sich eine andere (ältere) Nachbarin dadurch gestört gefühlt hat.
Ich würde aber schon aus Gründen des guten Geschmacks darauf verzichten, neue Nachbarn damit zu konfrontieren und zu provozieren. Du kannst dir sicher vorstellen, dass du Ärger mit den neuen Nachbarinnen (!) bekommst, die ein echtes Problem damit haben könnten, ihre Männer ständig vom Fenster wegzerren zu müssen (je nachdem, wie gut du aussiehst du bist :-)).
Wenn die neuen Nachbarn eingezogen sind, ergibt sich vielleicht mal ein Gespräch. Oder du spannst in deinem eigenen Garten ein Gartensegel oder einen Sichtschutz, hinter dem du dich künftig bewegst....es gibt immer sinnige Alternativen.
Das ist wieder so ein Einzelfall, Nacktheit ist natürlich keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Nun kommt es auf Deine neuen Nachbarn an, ein zu freizügiges bewegen auf deinem Grundstück kann natürlich dazu führen das es eine Anzeige gibt
wegen Belästigung der Allgemeinheit. Was hier bleibt ist, kommt zur Anzeige das Gericht darüber entscheiden zulassen, die Urteile der Gerichte sind hier unterschiedlich. Die andere Möglichkeit ist mit den neuen Nachbarn zu reden, vielleicht hast du ja Glück u.den neuen Nachbarn juckt es nicht.
Momentan wird etwa 1 m von meinem Zaun entfernt ein neues (3 stöckiges) Mehrfamilienhaus gebaut.
Dann wohnst du mit Sicherheit nicht in Deutschland, denn da gibt es Baugesetze die dies nicht zulassen würden.
Also in welchem Land wohnst du denn.
Gesetzlich verboten ist es nicht aber es kann gerichtlich angeordnet werden dass du dich anziehen sollst.
Nimm einfach Rücksicht auf deine Nachbarn
Also 3 m sehen hier anders aus... beim Versuch der Arbeiter mit einem Minibagger zwischen meinem Zaun und der Wand des neuen Gebäudes durchzufahren, wurde mein Zaun schon zum Teil mitgenommen, weil der Bagger zu breit war... naja der Zaun wird mir wenigstens erstattet.