darf man nackt im garten rumlaufen?!

12 Antworten

Man darf auch oeffentlich nackt sein. Man darf nur kein oeffentliches Aergernis werden!!!

Bedenke: Es kann der Ruhigste nicht in Frieden leben, wenn es den bösen Nachbarn nicht gefällt! Eine alte Volkswahrheit, die sich immer wieder als beständig erweist..... Leider

Im Garten ist Nacktheit definitiv erlaubt.Nachbarn sind keine Öffentlichkeit.

 

lukasHH  09.05.2011, 15:25

Hallo, hat nichts mit Öffentlichkeit zu tun. Nacktsein ist keine Handlung, sondern ein Zustand und der ist nicht verboten.

Grüße, lukas

Frage eines besorgten Mitbürgers in einem Gartenforum (Zitat): "Meine Nachbarin läuft bei heißem Wetter jedesmal, wenn ich mit dem Fernglas am Fenster stehe, nackt im Garten rum !! Darf die das ???"

Rechtslage: Das deutsche Rechtssystem ist kein Moralcodecs. D.h. es gibt kein Gesetz oder Paragraphen der vorschreibt: wie man sich wo oder wann kleidet (oder auch nicht). Die Rechtsprechung der Vergangenheit hat eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass der nackte Aufenthalt in der Wohnung, auf dem Privatgrundstück (egal wie einsehbar) nicht verboten ist. Auch am Strand (nicht nur Nord- oder Ostsee auch jeder Strand am Binnengewässer) ist der der nackte Aufenthalt nicht verboten (!).

§118 OwiG im Wortlaut: "(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen."

Möchte dies nicht weiter kommentieren, aber ein einzelner Vertreter des Gesetzes dürfte große Schwierigkeiten bekommen nachzuweisen, dass der nackte Aufenthalt im Garten die Allgemeinheit belästigt oder gar gefährdet, oder noch schlimmer die gesellschaftliche Ordnung ins Wanken bringt.

Soweit zur Rechtslage.

Meine persönliche Meinung zu diesem Thema möchte ich an Hand von 3 Beispielen deutlich machen: 1. Unser Grundstück hat viele Bereiche die nicht oder nur schwer einsehbar sind. z.Bsp. der Bereich Sonnenliegen, Gartenbadewanne oder Gartendusche. Wenn Nachbar(in) es unbedingt darauf anlegt uns beim Baden zu beobachten (so wird Nachbar(in) sicherlich auch einen Weg finden) , dann kann ich nur sagen: dies ist nicht unser Problem, sondern ein Problem des (der) Nachbarn(in). Wenn Nachbar(in) dies tut, kann ich nur vermuten aus Neugierde oder Sensationslust oder ... 2. Sollte ich hingegen auf die Idee kommen, im Vorgarten nackt zu gärtnern (rechtlich kein Problem), so würde ich mich schon fragen, ob die vielen Mitmenschen (Mitbürger) die vorbei kommen dafür auch Verständnis aufbringen. Sicher wird es viele Mitbürger geben die es einfach nur peinlich finden, die entsetzt sind oder gar angeekelt sind oder ,oder .... (wofür ich zwar kein Verständnis habe, denn der menschliche Körper ist die vollkommenste Schöpfung Gottes oder der Natur, je nach Weltanschauung), aber ich akzeptiere die Befindlichkeiten meiner Mitmenschen, der Gesellschaft ( mal abgesehen davon, die Akzeptanz des nackten Menschen in der Gesellschaft steigt stetig. Damit meine ich aber nicht die tagtägliche Fleischbeschauung in diversen Tageszeitungen/Klatschblättern). Somit würde ich mich "züchtig" bekleiden, um meinen Vorgarten in Ordnung zu bringen. 3. Einen Sommertag am Strand, eingeengt in nasser Badebekleidung zu verbringen ist für eins kein erstrebenswertes Urlaubserlebnis. Aber, wenn wir an einem Strandabschnitt kommen, der ausschließlich von Textilern besucht wird, würden wir nicht mal ansatzweise auf die Idee kommen unser Recht auf freie Wahl der Badebekleidung zu pochen. Wir würden einfach ein paar Meter (Kilometer) weiter gehen, bis wir weitestgehend allein sind oder besser noch unter Unsersgleichen sind.

Fazit: Dieses Thema ist kein Rechtsproblem, sondern eine einfache Sache des respektvollem Umgangs mit dem Nachbarn / Mitmenschen unserer Gesellschaft.

Ach ja, Antwort an an den besorgten Mitbürger: Lege Dein Fernglas einfach beiseite und dann klappt es auch wieder mit dem Nachbarn, oder gehe mit Deinem Fernglas einfach auf Vogelpirsch und nicht auf Nachbarpirsch..

P.S. Wer sich zu diesem Thema etwas mehr informieren möchte, dem kann ich folgende Internetseite empfehlen: http://www.menschundnatur.org

die frage ist, ob du damit öffentliches ärgernis erregst :)!kommt auf deine nachbarn an und inwieweit die in deinen garten schauen können! prinzipiell spricht aber nix dagegen :)!

in einer Gartenkilonie ist das nicht gestattet. Wenns Dein eigener Garten ist schon .