Bestandsschutz für gemeinsames Gartentor

4 Antworten

Nein, es gibt im Baurecht keinen "Bestandsschutz". Es gibt nur "Gewohnheitsrecht", das in der Schilderung allerdings nicht im entferntesten erkennbar ist. Wenn man sich auf eine solche Vereinbarung dauerhaft verlassen will, dann muß man eine Grunddienstbarkeit eintragen lassen. Alles andere ist im Zweifelsfalle Schall und Rauch.

Du könntest Dich höchsten auf ein sogenanntes "Notwegerecht" berufen. Dann dürfte es für Dich aber keine andere Möglichkeit des Zugangs zu Deinem Grundstück geben, als das Grundstück des Nachbarn zu überqueren. ("Hinterliegendes Grundstück"). So wie ich das verstehe, ist dies aber nicht der Fall. Du könntest Dir einen eigenen Zugang bauen, wenn Du willst.

nein, bestandsschutz gibts nicht. im grundbuch steht ja nix hierzu, nehme ich an?

wer ist denn der EINFRIEDUNGSPFLICHTIGE von euch beiden?

Das müsst Ihr beide untereinander ausmachen; gesetzliche Regelungen gibt es dazu nicht.

Mir fällt dazu der Begriff "Gemeinschaft" (BGB) ein. Danach kann jeder von Euch jederzeit die Aufhebung dieser Gemeinschaft verlangen. Das heißt, Du hast keine Chance, das Entfernen des Gartentors zu verhindern.