Darf man sich in seinem Garten nackt sonnen?

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Zum Thema Fotografieren:

KunstUrhG § 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

StGB § 201a

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.


Anita sagt: "Ich bezweifle, dass es sich einen "gegen Einblick besonders geschützen Raum" handelt, da du ja weißt, dass dein Garten durch Nachbarn einsehbar ist. Daher dürfen wohl Bilder gemacht, aber ohne deine Einwilligung nicht verbreitet oder veröffentlicht werden."

Ja ich denke das darf man, wenn man es nicht gerade im Vorgarten macht. Finde jeder der das will, sollte das in seinem eigenen Garten dürfen.

Warum nicht, nur nicht in provokanter Weise. Es gibt ja auch FKK-Gelände. In meinem Heimatort, im pietistischen Baden-Württemberg, haben wir einen behördlich zugelassenen Badesee. Dort gibt es einen nicht mal abgezäunten Bereich, in dem man sich im Adams- bzw. Evaskostüm bewegen und schwimmen kann. Kein Mensch stört sich daran.

Ich habe mal vor vielen Jahren von einem Fall gelesen, dass ein älteres Fräulein einen Herrn angezeigt hat, der total nackt auf seiner Terrasse ein Sonnenbad genommen hat - Erregung öffentlichen Ärgernisses. In der Gerichtsverhandlung kam heraus, das diese ältere Dame ein Fernglas benutzt hat, um diese "ungebührliche" Handlungsweise überhaupt beobachten zu können. Der Richter hat das Verfahren eingestellt und sich angeblich mit dem Finger an die Stirn getippt.


NackterGerd  23.05.2019, 23:38

Selbst ohne Fernglas wäre es ja auch kein Erregung öffentliches Ärgernis

Das der Richter sich mit dem Finger an die Stirn getippt haben soll - kann ich schon verstehen

OWiG § 118 Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Anita sagt: "Ordnungswidrigkeiten* können, müssen nicht* geahndet werden. Wenn es einem deiner Nachbarn nicht passt, kann er das also anzeigen, er darf sich aber auch an deinem Anblick ergötzen. Für den Fall, dass... dann kostet es nur Geld." :-)

AnitaBach  09.03.2013, 13:31

Ja, kann schon sein, dass senior56 recht hat mit seinem Zitat aus Wikipedia, und dass dieser §118 OWiG nur zieht, wenn man sich nicht auf dem eigenen Grundstück befindet.

Bleibt die Frage, wo das speziell ausgeschlossen wird. Darüber steht nichts im Wiki.

Seehausen  09.03.2013, 13:49
@AnitaBach

Auf eigenem Grundstück die Hosen auszuziehen ist keine "grob ungehörige Handlung". Da müsste man sich schon an den Zaun stellen und auf die Strasse pinkeln.

AnitaBach  09.03.2013, 14:00
@Seehausen

Da wirst du wohl Recht haben. Wobei es dann wohl wirklich drauf ankommt, WER die Hosen runterlässt ;-)

gerd47  15.04.2015, 20:51
@AnitaBach

Wie üblich: Auf Wiki steht leider auch nicht alles.

NackterGerd  21.05.2019, 23:03

Falsch

die Allgemeinheit zu belästigen 

Wenn der Garten nicht gut einsehbar ist von der Straße sondern nur von Einzelnen

Dann gilt das natürlich nicht - Einzelne sind nicht die Allgemeinheit

Jo3591  22.05.2019, 08:12

Der eigene Garten ist nicht die Allgemeinheit! Allgemeinheit ist mehr als nur eine Person!

Darf man sich in seinem Garten nackt sonnen?
Es würde mich interessieren, ob man sich auf seinem Grundstück, welches nur von wenigen Nachbarn einzusehen ist nackt sonnen darf.
Natürlich darfst du dich nackt Sonnen, selbst nackt Gärtnern
Wenn ein Nachbar ein Foto machen würde, wäre das dann verboten oder gäbe es aufgrund der Nacktheit eine Sonderregelung? (In Deutschland kann ich mir alles vorstellen)

Nein - natürlich darf dein Nachbar kein Photo machen, und für Nackte gibt es da natürlich keine Ausnahme, wozu auch?