Darf ich in der Probezeit (Führerschein) mit einem Auto fahren, worauf ich nicht versichrt bin?

7 Antworten

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Hey myNameHalt,

die Frage können wir aufdecken.

Erst mal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Fahrprüfung! :-)

Zu deiner Frage;

In jeder Kfz-Versicherung muss man den Fahrerkreis angeben.

Also erste Frage; "Wer fährt mit dem Fahrzeug"

In deinem Fall müssen deine Eltern ihrer Versicherungsgesellschaft mitteilen, dass nun Ihr Sohn (du :-) ) auch mit dem Fahrzeug fahren soll. Deine Eltern bekommen eine Bestätigung und du darfst offiziell fahren. Somit gibt es auch bei einem Unfall keine Komplikationen bei Abwicklung des Schadenfalles mit der Versicherung. Achtung! kann natürlich auch mehr kosten.

Die Polizei kontrolliert jedoch, nicht ob du in der Versicherung mit eingeschlossen bist oder nicht, solange du den Führerschein hast und weil du noch 17 bist, einen von deinen Begleitern neben dir, bist du "safe".

Meine Empfehlung: Setz dich am besten mit deinen Eltern und deren Versicherungsvertreter zusammen. Dann seid Ihr vor allem abgedeckt und euch kann in einem Schadenfall kein Nachteil ereignen.

Liebe Grüße, Ferdinand vom Allianz hilft Team


Natürlich darfst du es fahren. Ärger kann es nur im Schadenfall geben. Nicht für dich aber für den Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer.

Der Mehrbeitrag-Zuschlag für Fahranfänger ist aber gar nicht so teuer wie viele immer denken. Deine Eltern sollen sich mal bei der Versicherung erkundigen. Das ist nur ein kurzer Anruf.

@myNameHalt,

Sinnvoll ist es immer, den Fahrerkreis für das Fahrzeug richtig anzugeben.

Bedeutet, dein Vater ruft bei seiner Kfz-Versicherung an und teilt einfach mit, dass der Sohn geb. am XX.XX.XXXX den Führerschein am XX.XX.XXXX bestanden hat und für das Auto als Fahrer eingetragen werden soll.

Dann darfst du das Auto auch fahren, und dein Vater muss  nicht mit einer Vertragsstrafe rechnen, wenn die Versicherung durch irgend einen Umstand mitgeteilt bekommt, dass ein unberechtigter Fahrer, das Fahrzeug gefahren ist.

Unabhängig davon, zahlt natürlich der Versicherer den Schaden aus der Kfz-Haftpflichtversicherung immer den Fremdschaden. Auch der eigene Vollkaskoschaden wird meistens auch gezahlt.

Nur in Einzelfällen, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, bzw. die Vollkasko-Leistung ablehnen.

Dazu gehört z.B., wenn der Fahrer mit Einnahme von Alkohol oder Drogen unterwegs war.

Von der Staatsmacht hast du nichts zu befürchten, wenn du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist, versichert ist das Fahrzeug, nicht der Fahrer.

Der Versicherung ist aber die Nutzung des KFZs durch Personen unter 23/25 anzuzeigen, damit der Beitrag entsprechend angepasst werden kann.

Wichtig ist, dass das Fahrzeug überhaupt versichert ist (höchstwahrscheinlich ja auf Vater oder Mutter). Der Versicherungsnehmer muß seiner Versicherung mitteilen, dass ein Fahrer unter 23 Jahren (Fahranfänger) das Fahrzeug ebenfalls fahren! Dann ist auch im Schadensfall alles abgesichert. Rechtlich gesehen, darfst Du das Auto in Begleitung mit Deiner Fahrerlaubnis fahren, ohne Dich strafbar zu machen! Nur das ist nicht zu empfehlen, da dann Deine Eltern im Schadensfall auf den Kosten sitzenbleiben!!