Muss ich auf das Auto versichert sein, wenn ich fahre?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo  terminat0r,

deine Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. In der Versicherung wurden "berechtigte Fahrer" eingetragen. Wenn man gegen die Regel verstößt, vereinbaren die meisten Versicherungen im Schadenfall eine höhere Selbstbeteiligung. Habe dazu eben einen für dich vielleicht interessanten Artikel gefunden:

https://www.google.com/amp/s/www.versicherungsbote.de/id/4864760/Kfz-Versicherung-Fahrerkreis/index.amp

Übrigens kann man online bei vielen Versicherungen einen "Zusatzfahrer" versichern. Man geht dann einfach auch deren Homepage und versichert für einen konkreten Zeitraum, dass zusätzlich jemand fahren darf. Ein Wochenende kostet häufig nur knapp 5 Euro.

Liebe Grüße

John Pierre Galrao

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zum Glück hat der Marktführer so eine Orgie nicht nötig, und eine höhere SB schon gar nicht.

Kein Wunder, dass die so viel Zulauf haben.

Also du kannst gar nicht auf das Auto versichert sein, weil es in der Kfz-Versicherung keine versicherten Personen gibt, sondern nur weitere Fahrer!!!

Du mußt ganz einfach unterscheiden zwischen dem Versich.schutz und der Versich.prämie: Versich.schutz besteht immer für das Auto, sofern die Versich.prämie bezahlt ist.

Die Höhe der Versich.prämie richtet sich u.v. Merkmalen eben auch nach dem Fahreralter: hat ein Versich.nehmer einen weiteren Fahrer nicht gemeldet beim Versicherer, dann wird bei einer Überprüfung oder einem Unfall eine Prämiennachzahlung fällig in korrekter Prämienhöhe; manche Versicherer verlangen auch noch zusätzlich eine Strafzahlung :-((

Es ist jedoch immer das Auto versichert ;-))

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gratuliere, und wie ein Fz. zu versichern ist, kam nicht in der Fahrschule?

Ohne Fahrzeugpapiere und Schlüssel wird das nichts, fürchte auch ich.

Frage also den, der diese Dinger hat, ob die Kiste wirklich versichert ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solang du nur die Prüfung bestanden hast und deinen Führerschein noch nicht bekommen hast, darfst du gar nicht Auto fahren. Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Solang du nur die Prüfung bestanden hast und deinen Führerschein noch nicht bekommen hast, darfst du  gar nicht Auto fahren. 

Hat er doch auch nicht vor... 🙄

@Christoph987

Ich hab bisher nach jeder Fahrprüfung die Erfahrung machen müssen, dass das Amt vergessen hat den Führerschein zu bestellen und daher umsonst hingefahren bin

@marcelgr

Ich nicht. Hattest wohl einfach Pech. 🤷

@Christoph987

Darf er doch, die Prüfbescheinigung gilt dich 3 Monate, oder wurde das geändert?

@schleudermaxe

Keine Ahnung. Ich hab damals keine Prüfbescheinigung bekommen, sondern direkt meinen Führerschein.

Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass dich irgendwer verurteilt, wenn du alle Prüfungen bestanden hast und einfach nur den Führerschein nicht abgeholt hast. Der Sinn der Regeln ist ja, Menschen zu schützen, aber von dir geht ja keine größere Gefahr aus, nur weil du noch nicht bei der Behörde warst.

@Christoph987

Gilt rechtlich als Fahren ohne Fahrerlaubnis bei einer Kontrolle. Dann kann man sich den Führerschein die nächste Zeit erstmal abschminken

@marcelgr

Ja, formal schon. Aber ich denke nicht, dass jemals jemand deswegen bestraft wurde. Das Verfahren würde wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Was bitte hat denn die Fahrerlaubnis mit dem Führerschein zu tun? Google mal, wenn der Unterschied nicht bekannt ist.

@schleudermaxe

Er hat doch geschrieben, dass er heute die Prüfung bestanden hat und jetzt seinen Führerschein abholen muss im Landratsamt. Die Fahrerlaubnis wird aber erst durch die Übergabe des Führerscheins erteilt.

@marcelgr

Um die Karte zu holen hat er doch drei Monate Zeit, so lange darf er mit der Prüfbescheinigung doch fahren, so jedenfals hier bei uns. Zitat:

Nach der Prüfung

Ist die Prüfung erfolgreich bestanden und der Fahrschüler 17 Jahre alt, bekommt der Fahrschüler keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung im Format A5 (dunkelrosa, doppelte Postkartengröße).

Da diese Prüfbescheinigung kein Foto enthält, muss der Personalausweis oder Reisepass beim Fahren mitgeführt werden

@schleudermaxe

Die rosa Bescheinigung bekommt man nur beim begleiteten Fahren mit 17 (BF17). Wenn man aber den normalen Führerschein ab 18 macht oder wegen Corona zwischenzeitlich 18 geworden ist, bekommt man nur einen Zettel über die bestandene Prüfung zur Vorlage bei der Behörde

@marcelgr

Eben, und damit darf man drei Monate fahren, Mangels Foto allerdings nur mit Perso.

@schleudermaxe

Wo hast du gelesen, dass er BF17 gemacht hat?

@marcelgr

Wozu lesen, er hat doch keinen BF 17 gemacht.

@schleudermaxe

Na also. Dann gibt es auch keine Bescheinigung, mit der man legal 3 Monate zusammen mit dem Ausweis fahren darf!

Das Fahrzeug ist versichert, nicht der Fahrer.