Führerscheinentzug, dürfen andere mit meinem Auto fahren?

13 Antworten

Das hängt von deiner Versicherung ab. Lies doch mal die Bedingungen durch. Manche Versicherungen erlauben es, dass auch andere mit dem Fahrzeug fahren. Bei anderen ist nur der Fahrzeughalter (und manchmal auch der Ehepartner) erlaubt.

Natürlich, die Versicherung gilt für das Fahrzeug, nicht für den Fahrer.

Und anders als die meisten anderen hier behaupten, ist das Auto auch dann Haftpflichtversichert (nicht jedoch Teil- oder Vollkasko) wenn Du als Einzelfahrer im Versicherungsvertrag stehst oder wenn z. B. Personen unter 25 dort rausgenommen sind.

Was, im Falle eines Unfalles, dann sicherlich auf Dich zukommt, ist eine rückwirkende Beitragserhöhung oder eine Vertragsstrafe mindestens in Höhe der Differenz, die die Versicherung gekostet hätte, wenn Du keine Ausschlüsse im Vertrag hättest.

Und anders als die meisten anderen hier behaupten, ist das Auto auch dann Haftpflichtversichert ( nicht jedoch Teil- oder Vollkasko) wenn Du als Einzelfahrer im Versicherungsvertrag stehst oder wenn z. B. Personen unter 25 dort rausgenommen sind.

Ich wundere mich immer was hier im Forum für ein Blödsinn geschrieben wird. Warum sollte denn für das Fahrzeug kein Teil- oder Vollkaskoversicherung bestehen ?

Ein Tipp für die Zukunft - erst denken, dann schreiben!

@Apolon
Ich wundere mich immer was hier im Forum für ein Blödsinn geschrieben wird.

Ich wundere mich immer wieder, wie viele Leute hier im Forum nicht lesen und verstehen können.

Natürlich kann für das Fahrzeug eine Teil- oder Vollkasko bestehen!

Allerdings ist diese aus der Leistungspflicht raus, wenn im Versicherungsvertrag z. B. nur der Versicherungsnehmer als Fahrer eingetragen ist und jemand anderes einen Schaden verursacht.

Bei der Haftpflicht lässt sich dieser Ausschluss nicht rechtswirksam vereinbaren. Da geht es um Schäden, die einem Dritten zugefügt werden, für welche gehaftet wird.

Für einen Kaskoschaden, also einen Schaden am eigenen Fahrzeug, lässt sich eine solche Ausschlussvereinbarung tatsächlich wirkasm treffen.

Das Auto ist immer versichert, solltest du dein Auto aber so versichert haben, dass nur der Versicherungsnehmer (als Bsp.) damit fahren darf, dann wird die Versicherung dich in Regress nehmen, wenn der Nachbar mit dem Auto einen Unfall baut. Zahlen tut die Versicherung allerdings trotzdem. (sofern wir von der Haftpflichtversicherung sprechen)

Das Auto ist und bleibt versichert. Die Versicherung kann aber im Falle eines Unfalles dich in Regress nehmen, wenn ein nicht angegebener Fahrer fährt. Hake aber nochmal bei der Versicherung nach. Wenn ein anderer Fahrer nämlich nur mal ausnahmsweise fährt und nicht regelmäßig, dann ist das meist mit abgedeckt. Frag deine Versicherung, ob ein ganzer Monat mit einem anderen Fahrer davon abgedeckt ist. Die Versicherungen sind meist kulant, wenn sie informiert werden.

Wenigstens einer der nachdenkt, bevor er schreibt.

Völlig richtig!

@ margotier

Bevor Du solch einen Blödsinn schreibst solltest Du zuerst einmal die entsprechenden gesetzlichen wie vertraglichen Regelungen durchlesen.

Der Versicherer kann nicht willkürlich, einfach die Versicherungsbedingungnen abändern.

Kommentar an der richtigen Stelle war lt. Forum nicht möglich.