Kann Ich mit dem Auto meiner Mutter fahren?
Hallo, ich bin 20 und möchte mit dem Auto meiner Mutter fahren. Das Auto ist nicht auf mich versichert. Was dort mir im Falle eines Unfalls?
8 Antworten
Falls du den gültigen Führerschein hast und die Fahrerlaubnis deiner Mutter (Fahrzeugschlüssel u. -papiere) - jaaa!
Das Auto ist nicht auf mich versichert...
Du kannst auch nicht das Auto, welches schon auf die Mutter versichert ist, noch auf dich zusätzlich versichern. Nur die Meldung an den Versicherer als weiteren Fahrer ist möglich.
Was dort mir im Falle eines Unfalls?
Also dir droht gar nichts, sondern die Mutter muß die korrekte Versich.prämie nachentrichten!
Gruß einer Versich.maklerin
Das sind ja gleich 3 Fragen auf einmal ...
- Die Versicherung muss in jedem Fall den Schaden zahlen, der Deinem Anteil der Schuld an dem Unfall entspricht, soweit dieser auf die anderen Betroffenen entfällt.
- Die Versicherung wird auf jeden Fall - es sei denn, sie erstattet die Ausgaben zu 1 an die Versicherung - den Schadenfreiheitsrabatt Deiner Mutter hochstufen.
- Der Schaden am eigenen Auto, der verbleibt und nicht wegen Schuld der anderen Beteiligten von deren Versicherungen übernommen wird, bleibt an Dir hängen. Bei einer Vollkaskoversicherung wird die das zwar - Ausnahme Vorsatz - übernehmen, aber entsprechend sich am Schadenfreiheitsrabatt austoben.
Aber Achtung:
Es gibt "moderne" Tarife, die haben Tarifmerkmale wie Personengebundenheit, nur Fahrer ab 25 etc. - und wenn das vorliegen sollte, wird die Versicherung sich wegen einer Vertragsstrafe an Deine Mutter wenden (das ist regelmäßig ein mittlerer fünfstelliger Betrag).
das ist regelmäßig ein mittlerer fünfstelliger Betrag
Und das ist Unfug erster Klasse!
Na, was steht denn in den AKB? Richtig, da ist von einer Vertragsstrafe die Rede, die kann regelmäßig nur maximal einen Jahresbeitrag betragen. Dazu kommt aber noch die Möglichkeit der Nachberechnung für vorangegangene Jahre, soweit Grund zur Annahme besteht, dass die Angaben auch damals schon falsch waren. Die Krönung ist aber der mögliche Regress wegen der Verletzung von Vertragspflichten von bis zu 5.000 € ( https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/versicherungsrecht-privat/kfz-haftpflichtversicherung-nimmt-versicherungsnehmer-in-regress ) - und die Nutzung des Fahrzeugs durch eine Person, für die das nicht vereinbart war, stellt sehr wohl eine vertragswidrige Pflichtverletzung dar.
Das ist keine Obliegenheitsverletzung. Somit greift nicht der von dir erwähnte Regress.
Warum nicht, wer die Fahrerlaubnis hat, Schlüssel und Papiere bekommt, wird auch fahren können.
Versichern lassen kann ich die Fahrer auch nicht, denn versichern müssen geht hier in Deutschland nur fürs Auto.
Wenn es dir die Mutter erlaubt und du fahren kannst, dann darfst du das auch.
Ein Auto zu verborgen ist völlig legal und muss auch nicht an die Versicherung gemeldet werden wenn es nur mal vorkommt. Nur wenn es regelmäßig wird, sollte man dich mitversichern.
DU baust einen Unfall
die Versicherung wird rückständige Beiträge einfordern, so dass du zum Fahrerkreis gehörst.
alles weitere liegt bei der Versicherung.
Du meinst, sie fordern einfach den gewährten Rabatt ein?
Sie fordern die Beiträge nachträglich ein - der Fahrer hat einen SF, der in dem Falle keine Rolle spielt.
Welchen Rabatt sollte es geben, die Beiträge stehen doch fest und werden je nach Tarifmerkmal berechnet.
Man bekommt eine Vergünstigung, wenn man bei Vertragsabschluss Fahrer ausschließt oder den Kreis der Fahrer festlegt.
Bei meiner ist es egal wer fährt, wirkt sich nicht aus.
Somit: Augen auf bei der Auswahl.
Nein, dran denken, bevor man sein Auto verleiht.
An wen sollte ich denken; wenn es sich im Beitrag nicht auswirkt?
An die Klausel, für den Fall, dass man solch einen Vertrag abgeschlossen hat.
Aber diese Klausel kann doch gar nicht gebucht werden, es ist doch immer das Auto versichert.
Es sei denn, es wurde eine Strafe vereinbart mit klaren Vorgaben.
Aber wer bitte vereinbart heute eine Strafe von bis zu 3.000 EUR, weil die Werkstatt eine Probefahrt macht, und nichts vorher angemeldet wurde.
Weshalb sollte man auf den Rabatt verzichten, wenn man weiß, dass man das Auto als einziger fährt?
Von welchem Rabatt sprichst Du, ich kenne so etwas aus meinen Verträgen nicht. Egal wer fährt, der Beitrag bleibt gleich.
Ich kenne das, mache ich schon immer so.
Dies ist natürlich Unsinn hoch 5 ! ! ! Kannst du in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) nachlesen und beträgt max. eine Jahresversich.prämie - falls überhaupt eine Strafprämie verlangt wird!