Darf ich in den Urlaub fliegen wenn ich einen Vollstreckungsbescheid bekommmen habe?

3 Antworten

Private Schulden - und um solche geht es hier - und eine Reise haben nix, aber auch gaaaar nix miteinander zu tun. Natürlich darfst Du reisen, so lange und wohin du willst. Ein Vollstreckungsbescheid besagt ja nur, daß der Gläubiger seine Forderung bei Dir jetzt auch mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers eintreiben kann.

Solange kein Haftbefehl vorliegt ist die Ausreise erlaubt

Klar kannst du fliegen.Du bist doch kein gesuchter Verbrecher.Ruf da an und sag denen dass du ne Woche weg bist und der Vollstreckungsbeamte in der Zeit nicht anrücken brauch..