Darf Arbeitgeber vorschreiben, dass Urlaub Montags anfängt?

6 Antworten

Nein, das dürfte im Allgemeinen nicht rechtens sein, da es wohl keine ausreichend dringlichen betrieblichen Gründe gibt, die dagegen sprächen nur am Freitag Urlaub zu nehmen. Der Arbeitgeber hat hier den Urlaubswunsch grundsätzlich zu berücksichtigen.

Eine entsprechende Vorgabe durch den Arbeitgeber dürfte nicht zulässig sein.

Die Grundidee der Regelung des § 7 Bundesurlaubsgesetz ist es, dass Urlaub entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren ist. Im wesentlichen gibt es hiervon 2 Ausnahmen. Zum einen sind dies die dringenden betrieblichen Belange. Zum anderen muss der Arbeitgeber auch die sozialen Aspekte anderer Mitarbeiter berücksichtigen. Letzteres bedeutet, dass der Urlaub zwischen den einzelnen Mitarbeitern vereinfacht gesagt fair abzustimmen ist.

Bei solchen Aussagen bin ich immer etwas vorsichtig, da es letztendlich auch darauf ankommt, ob es hier möglicherweise entsprechende Betriebsvereinbarungen, also Regelung mit einem Betriebsrat gibt. In gewissen Grenzen sind hier Abweichungen möglich. Aber auch eine Betriebsvereinbarung wird nichts daran ändern können, dass die Regelung des Bundesurlaubsgesetz dem Wunsch des Arbeitnehmers erst einmal Vorrang gewährt. Ein Zwangsurlaub, auf einen solchen würde die Regelung oder der Wunsch der Vorgesetzten hinauslaufen, ist dem Bundesurlaubsgesetz fremd.

Der Wunsch dürfte also nicht rechtens sein. Dies würde ich in einem offenen Gespräch mit der Vorgesetzten abklären.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, aber Sie kann Urlaub ablehnen wenn das betriebsbedingt nicht anders geht. Was auf das selbe rauskommt.

Beantrage doch mal jetzt Urlaub am Dienstag im Dezember 2019. Lehnt Sie ab klage

Unterfranke61  10.11.2018, 15:38
Nein, aber Sie kann Urlaub ablehnen wenn das betriebsbedingt nicht anders geht. Was auf das selbe rauskommt.

Nein, das ist nicht das selbe.

Auch da muss sie sich an das Bundesurlaubsgesetz § 7 halten.

medewi 
Fragesteller
 10.11.2018, 15:42

Vielleicht noch mal zur Klärung: Da wir keine Kinder haben, fahren wir immer außerhalb der Ferienzeiten in den Urlaub und dass dabei Rücksicht auf andere Arbeitnehmer genommen wird, ist selbstverständlich, bzw. auch da gibt die Chefin die Vorgabe, dass immer nur 1 Person Urlaub haben darf. Und es geht auch nicht darum, einen einzelnen Tag Urlaub zu nehmen, sonern z.B. 2 Wochen ab Mittwoch, Ende übernächste Woche Dienstag, wie gesagt zu einer Zeit, an der niemand anderes Urlaub hat. Wie kann/muss sie "betriebliche Gründe" nachweisen?

Familiengerd  11.11.2018, 17:34
@medewi
Wie kann/muss sie "betriebliche Gründe" nachweisen?

Sie muss Dir die konkreten betrieblichen Gründe nennen, warum sie den Urlaub zu dem von Dir vorgegebenen Datum nicht genehmigen kann - und diese Gründe muss sie auch schlüssig beweisen können!

Du solltest deiner Chefin mal den § 7 Abs 1 des Bundesurlaubsgesetzes zeigen, der besagt:

§ 7  Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

So kann die chefin da snicht regelnden den urlaub ist die entscheidung wan de rArbneitenhemer diesne nimmt! Und so aufkeinem fall den so kann man nichtmal am Wochenede Wegfahren oder müset immer zurück kommen!

Oder steht das in Ihrem Arbeitsvertrag wne nicgt kann die Chefn da snicht Einseitieg fordern!