Darf ich Fotos von Personen machen, wenn...

7 Antworten

ein Spielrasen der zu einem Wohngebäude gehört ist** ein besonders geschützter Raum*** ... wie auch die Whg., Terrasse, Balkon, Vorgarten..oder ein Kindergarten &&&... jedes Photographieren bedarf der Zustimmung der Personen, die abgelichtet werden sollen.. bei Kindern die der Eltern...* gerad spielende Kinder bewegen sich sehr locker und da könnten solche Photos auch zu anderen als den von Dir angegebenen Grund verwendet werden..*..*****

SpinnerMaedel2 
Fragesteller
 01.06.2014, 18:46

Es ist ja kein Spielrasen, sondern nur ein Rasen, der von Büschen umrandet ist. Im Mietvertrag steht auch deutlich, dass spielen auf den Grünflächen verboten ist.

himako333  01.06.2014, 19:05
@SpinnerMaedel2

Der Vermieter will nichts machen, da wird er evtl. nichts machen dürfen... ?? frage ihn nach den Gründen... ist da ein Schild.?. betreten des Rasens verboten?, Eltern haften für ihre Kinder?* und sehr wichtig... eine Absperrung Zaun, die/der das Betreten des Grundstücks verhindert? *

aber trotzdem darf man darauf nicht ohne Einwilligung photographiert werden..auch nicht wenn man da nur steht, geht.. oder sich sonnt, Unkraut zuppelt...

Sie sollten besser keine Beweisfotos machen, damit man Ihnen keine üblen Absichten unterstellt. Es gibt zudem das Recht am eigenen Bild, das auch für die Kinder gilt. Sie können den Schaden fotografieren, wenn die Kinder abwesend sind. Zudem haben Sie doch Zeugen, die glaubwürdig angeben können, welche Kinder dort spielen.

Das war das eine Thema. Als nächstes sollten Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse anstellen. Was haben Sie davon, dass sie "klagen"? Ärger mit dieser Familie, diesen Kindern und wem sonst vielleicht noch. Es kostet Sie etwas, ja, stimmt. Sie werden jedoch keinen Frieden mehr haben, fürchte ich.

Wegen der Untätigkeit des Vermieters, soweit er tatsächlich nichts zur Abwendung des Schadens unternommen hat, stellt sich die Frage, ob eine Mietminderung in Betracht kommt. Vor einem solchen Schritt sollten Sie sich jedoch kompetent beraten lassen.

SpinnerMaedel2 
Fragesteller
 01.06.2014, 17:33

Frieden? Den habe ich jetzt schon nicht! Diese Kinder spielen sobald es warm wird jeden Tag. Am Wochenende schon morgens. Man kann nicht das Fenster aufmachen ohne Kindergeschrei zu hören. Frieden nenne ich etwas anderes.

Es gibt ein "Recht am eigenen Bild", da Du dieses ja nicht veröffentlichst, und an einem öffentlichen Ort machst, darfst Du die Kinder fotografieren.

Dann übergebe die Fotos dem Vermieter mit einem Begleitbrief. In dem erklärt ihr Euch nicht damit einverstanden weiter die Kosten zu tragen. (Hoffentlich unterschreiben noch mehr Mitmieter.) Er möge sich in Zukunft direkt an besagte Familie mit der Rechnung wenden. Ihr geht von einer stillschweigenden Übereinkunft aus, wenn er sich nicht mehr melden würde.

Mal gucken, was dann passiert.

mach das mit den fotos bitte nicht offiziell oder vor gericht ohne zustimmung ist das strafbar aber dem vermieter persönlich kannst du es sicher zeigen oder hol ihn einfach beim nächsten mal

Politikopfer64  01.06.2014, 17:16

Warum sollte dies strafbar sein? Sehe ich nicht so.

psvitabesitzer  01.06.2014, 17:54
@Politikopfer64

wenn man keine zustimmung hat von den personen dann hab ich mir gedacht ist das illegal

Politikopfer64  01.06.2014, 17:59
@psvitabesitzer

Nein, wenn die Bilder keine Pornografie sind oder geheim, sie zudem nicht veröffentlicht werden und nur diesem Zweck dienen ist es kein Problem. Sie werden ja an einem öffentlichen Ort gemacht.

Willst Du bei einem Foto vom Köllner Dom alle Passanten fragen, ob sie es erlauben?

Für Dich selbst kannst Du ja welche machen.

Aber ich würde mich weigern, eine zusätzliche Rechnung zu bezahlen. Die soll dann komplett von der Familie bezahlt werden.

SpinnerMaedel2 
Fragesteller
 01.06.2014, 17:16

Das sind ja mehrere Familien und die Kinder wohnen auch gar nicht alle in dem Haus oder den anderen Eingängen, sondern kommen einfach nur hier her und spielen. Und die haben auch einen anderen Vermieter, daher kann unser Vermieter auch eigentlich nicht wirklich etwas machen (oder will nicht).

Politikopfer64  01.06.2014, 17:19
@SpinnerMaedel2

Das ist aber das Problem des Vermieters. Ihr könnt ihm beistehen, aber er sollte mit den Eltern verhandeln.

Wenn es zu sehr ausufert, dann muss er das Ordnungsamt bestellen. Die sortieren dann die Blagen. Das erinnert ja an eine Belagerung.