WG MItbewohner nimmt bei Auszug WG-Sachen mit

2 Antworten

kalr nimmt man rechnungen, bilder zur not auch aussagen von besuchern, um zu beweisen, was in de rwohnung war.

wenn die person ncith reagiert, ist die möglichkeit, eienanzeige bei de rpolizei zu machen.

würde ich als erstes. danach kann man noch immer einen anwalt einschalten

Die Sachen die sie beim Einzug mitgebracht hat kann sie natürlich wieder mitnehmen. Wenn Sie euch einen Vertrag vorlegt den vorher keine gesehen hat dann muss ja da drauf auch eine Unterschrift sein? Wurde die gefälscht? Sollte das so sein würde ich sie wegen Urkundenfälschung anzeigen und die Herausgabe der Sachen verlangen.