Frage zu Mietrecht - Sichtschutz im Garten?

6 Antworten

Bei der Gemeinde liegt sicher die Bauordnung für das entsprechende Gebiet aus.

Darin sind solche Fragen geregelt.

Außerdem muss der Eigentümer natürlich mit einer baulichen Veränderung einverstanden sein.

Ein Sichtschutz oder auch Zaun wären eine bauliche Veränderung auf dem Grundstück des Vermieters, die auf jeden Fall von diesem genehmigt werden müßte.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartennutzung.htm

Nach Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter dann die Pflicht den Ursprungszustand wieder herzustellen. Dies gilt auch wenn der Vermieter die bauliche Veränderung genehmigt hat.

Muss diese Genehmigung schriftlich erfolgen?

@cathrinvp

das wäre gut, wegen der Nachweisbarkeit

Als Pädagogin solltest du Kindern anschaulich Grenzen und Regeln aufzeigen können. Das du nicht im Zoo wohnst und dein Katze sich erschrickt, wenn sie durch die Scheibe begafft wird. Dass du in Ruhe ein Buch lesen willst und dein Rasen kein Park oder Spielplatz ist.

Und solltest den Eltern in pädagogischem Dialog Mitwirkung abverlangen können.

Von einer Abschottung durch Sichtschutzzaun rate ich ab: Abgesehen von Duldung und Rückbaupflicht deines Vermieters wirst du schnell zur sonderlichen Frau, die Kinder ausperrt.

Bekäme man die unsichtbare Grenze nicht hin, wäre eine Bepflanzung der Grenzlinie zielführender.

G imager761

Selbstverständlich brauchst Du die Genehmigung des Vermieters für alles, was Du zu Deinem Schutz an die Grenze zum Nachbarhaus baust.

Eine Sichtschutzwand zwischen den Terrassen sollte jedoch selbstverständlich sein. Eine Abgrenzung im Gartenbereich in Form eines niedrigen Zaunes oder einer ansprechenden Bepflanzung sollte nach Rücksprache möglich sein. Schließlich wird das Haus dadurch auch für evtl. nachfolgende Mieter dadurch aufgewertet.

Eine dichte Hecke mit ca. 1,50 m (Anfangs-)Höhe kann ohne weiteres gepflanzt werden. Sie wäre ausreichend hoch, um sich vor neugierigen Kindern zu schützen. Nur sollte man bedenken, je höher die Pflanzen, umso teurer sind sie natürlich, aber ich habe schon oft beobachtet, dass Neubaugrundstücke schon nach kurzer Zeit mit einer recht hohen Hecke (z. B. Säulenthujen) blickdicht gemacht wurden. Eine Erlaubnis dafür ist zwingend erforderlich und da man u. U. eine Menge Geld dafür ausgibt, schon deswegen sinnvoll.

Bis dahin könntest Du auch ohne Genehmigung mit ein paar niedrigen Pfosten und eine Schnur, die dazwischen gespannt ist, "Dein" Gartenstück kenntlich machen und mit der Bitte um Verständnis bei den Eltern (Nachbarn) erklären, was das soll. Ich bin sicher, auch die Eltern werden es verstehen, dass dadurch automatisch auch für Dich immer erkennbar ist, wo Du noch hintreten darfst und wo Du besser Deine Füße weg läßt.

wie wäre es mit Heckenpflanzen als Sichtschutz und natürliche Grenze. Allerdings muß ein bestimmter Grenzabstand eingehalten werden und der Vermieter muß auch einverstanden sein.

Du könntest auch mal beim Vermieter anfragen, was er für Vorschläge hat. Schliesslich hast du das Ganze für Dich und nicht für deine Nachbarn gemietet. Ganz sicher wurde vom Vormieter dieses Verhalten geduldet und die Kids kennen es gar nicht anders. Wenn es nette Nachbarn sind, einfach mal dein "Ruhebedürfnis" ansprechen.

Das Grundstück ist ein Neubau und alle Nachbarn sind relativ neu. Meine Wohnung war bis vor kurzem noch nicht bewohnt und da sitzt es eben noch in den Köpfen "da wohnt ja eh keiner, da kann man spielen". Aber den Eltern muss bewusst sein, dass es sich um mein gemietetes Eigentum handelt. Hecke stelle ich mir schwierig vor. Es dauert sehr lange bis eine Hecke hoch und dicht ist und dann müsste ich diese auch schneiden. Dadurch dass das Grundstück ein Neubau ist, ist die Rasenfläche auch leider noch sehr nackt.

@cathrinvp
dass es sich um mein gemietetes Eigentum

Das ist ein Widerspruch in sich. Als derzeitiger Besitzer des von Dir gemieteten Hauses hast Du gewisse Rechte. Jedoch bist Du nicht Eigentümerin, was u. U. zu erheblich mehr Rechten führen würde.

Als "nur" Besitzerin musst Du u. U. Beeinträchtigungen hin nehmen, die Du als Eigentümerin recht locker beseitigen könntest. Der Eigentümer kann Dir also verbieten, eine 1,80 m hohe Sichtschutzwand aufzubauen. Als Besitzerin musst du also ggf. Belästigungen durch die direkt anliegenden Nachbarn hin nehmen, denn genau so hast du gemietet.

@cathrinvp

es gibt Heckenpflanzen die sind 1,80 cm hoch und müssen kaum geschnitten werden. Frag doch einmal deinen Vermieter und schildere ihm dein Problem.