Welche Strafe erwartet mich Verkehr?

16 Antworten

Also der gute Mann hat nur leider keinen Ermittlungsauftrag - zumindest gehe ich davon aus, dass er nicht vom Ordnungsamt oder der Polizei ist. Allein Bildmaterial von offiziellen Quellen wird regelmäßig mit Erfolg angefochten.

Der Herr sollte tunlichst darauf achten, das er sich nicht selber strafbar macht.

Ansonsten wurde hier schon richtig geschildert was Anlieger bedeutet. Das kann der Mann auch auf seinem kleinen Homevideo nicht beweisen. Immer diese Selbstjustiz...Da mach dir mal keine sorgen da passiert nichts. Selbst wenn, wäre das ganze vor Gericht abwendbar und sollte selbst das nicht funktionieren wäre auch kein Aufbauseminar oä. die Folge.

Das Problem ist er hat das am Ende der Anlieger Straße aufgenommen. Und am Ende ist ein durchfahrt verboten Schild, genau da hab ich gewendet und bin da wieder in die Anlieger Straße reingefahren. Das machen am Tag locker 200 Schüler weil dort unsere Schule ist und weit und breit keine Parkplätze. Ja ...

Weil es viele falsch verstehen - Anliegerstraße hat nix - garnix - mit nem persönlichen "ANLIEGEN" zu tun.

Sondern mit Leuten, die da wohnen, Grundstücken, Geschäfte, Parkplätzen usw die da LIEGEN.

Offiziell darf jeder, der mit so einem Grundstück etwas zu tun hat (Eigentum, Besuch, Einkauf usw) da reinfahren. Auch vergeblich (niemand da....).

Ganz sicher wirst Du Deinen Führerschein nicht verlieren und selbst wenn der Mann Dich gefilmt hat, wie Du in diese Straße reingefahren bist, so kann er doch nicht dokumentieren, ob Du nicht ein Anliegen hattest. Du schaust einfach mal bei "dasoertliche.de", wer da so wohnt und dann wolltest Du bei denen ein Prospekt in den Briefkasten werfen oder Du hättest gehört, dass im Haus-Nr. ? es eine freie Wohnung gäbe, an der Du eventuell interessiert hättest sein können. Du wolltest Dir aber erstmal die Umgebung anschauen und Dir wäre klar geworden, dass Du dort niemals wohnen wolltest und Du Dich auch nicht weiter erkundigen möchtest.

Lerne bitte für die Zukunft daraus, denn wahrscheinlich ist diese Straße nicht dafür gedacht, dass man die nutzt, um z.B. eine viel befahrenere Straße umgehen zu können und es ist zum Teil sehr schlimm für die Anwohner, wenn aus einer ruhigen Seitenstraße dann eine Durchgangsstraße wird.

oksy sagen wir mal das ganze ging durch. Der Privatsheriff hat mich angezeigt. Kommt dann die Polizei vorbei und vergleicht die Person auf dem Video mit mir. Oder bekomme ich ein Bußgeld ohne Foto ? ...

@Okurcalar26

Die betreiben sicherlich nicht so einen Aufwand und Du hast immer die Gelegenheit Dich dazu zu äußern. Jetzt warte doch erstmal ab, denn man darf ja nicht einfach Leute filmen und vielleicht wollte der den Schülern einfach nur mal einen ordentlichen Schrecken einjagen. Du solltest Dir keine Gedanken machen, denn wie es kommt, so kommt es eben und selbst, wenn Du nun weißt, was da eventuell auf Dich zukommen könnte, so kann es dann ganz anders kommen. Sobald Du eine Anzeige vorliegen hast, wird es Zeit sich Gedanken zu machen und zu handeln und dann hast Du konkrete Angaben. Jetzt ist einfach noch nicht die Zeit sich deswegen einen schlechten Tag zu machen.

Zitat aus wiki ("Anlieger")

„Anlieger sind Personen „[…], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“