darf das jobcenter die nachzahlung von erziehungsgeld bzw. jetzt elterngeld einbehalten?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du hast für die zeit aber sicher hilfe vom amt bekommen. das elterngeld wird  da mit angerechnet. da du es da noch nicht bekommen hast hat das amt dir das geld gezahlt damit du leben kannst.- das wollen sie jetzt natürlich wieder zurück haben

das elterngeld ist ein einkommen das natürlich beim alg2 angerechnet wird. es ist kein zusätzliches geld

Aber das Elterngeld ist doch für das Kind.man braucht ja auch ein Haufen windel und Brei.und was das Kind noch benötigt. Behalten doch schon das Kindergeld die nachzahlung ein.was nachvollziehbar ist.bei den ersten 2kinder war das nicht so.das das elterngeld angerechnet und nachzshlung einbehaltet wird.

@schranzmaus86

das wurde geändert da das elterngeld einkommen ist. du bekommst für das kind ja auch hilfe vom staat wen du kein einkommen hast. davon musst da alles fürs kind kaufen. windeln werden da sicher benötigt, das geld dafür ist aber im regelsatz enthalten. das geld für essen und alles weitere auch. günstiger wäre es vllt wenn das kind in dem alter nicht nur gekauften brei bekommt sondern wenn die eltern dann selber kochen. bei 9 monaten sollte das normal sein

@schranzmaus86

Was ist eigentlich mit dem Erzeuger? Zahlt der keinen Unterhalt?

@martinzuhause

Ja selberkochen und einfrieren spart viel Geld, haben wir bei unseren Kindern auch so gehandhabt (obwohl kein Hartz IV). Außerdem weisst Du dann was drinn ist.

@Spot1978

Nein.da wir zusammenleben.und unsere Geld zusammen bekommen.

@schranzmaus86

Dann sollte er mal in die Puschen kommen und sich einen Job suchen. Seinen Kindern will man ja auch mal was bieten.

@Spot1978

Ist es nicht so einfach was zu finden...wird als schlimmer

@schranzmaus86

sicher ist es nicht einfach. aber nen nebenjob findet man auf jeden fall. da mit hat man dann schon mal mindestens 100euro mehr im monat.

@martinzuhause

Bekommt man doch auch wieder angerechnet oder?

@schranzmaus86

Naja je nachdem wo ihr wohnt stimmt das vielleicht. Evtl. mal über einen Umzug in den Süden nachdenken (Bayern/BaWü). Da findest praktisch sofort was wo direkt am nächsten Tag anfangen kannst (auch wenn es vielleicht nicht der Traumjob ist). Aber Hilfsjobs findest hier praktisch sofort.

@schranzmaus86

Nein 100.- EUR davon werden nicht angerechnet bei einem 450 Eur Job. Arbeit soll sich ja (zumindest ein bisschen) lohnen.

Das Elterngeld ist nicht für das Kind gedacht,sondern zählt als dein Einkommen und wird im Falle das du nur das staatliche Mindestelterngeld von 300 € pro Monat bekommst,bis auf max. deine 30 € Versicherungspauschale vollständig auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet !

Nur das Kindergeld / Unterhalt / Unterhaltsvorschuss / Waisenrente,würde in diesem Fall Einkommen des Kindes sein und auch vorrangig nur auf dessen Bedarf angerechnet.

Habt ihr also im Zeitraum der Beantragung des Kindergeldes und Elterngeldes euren gesamten zustehenden Bedarf bzw. eure Leistungen vom Jobcenter erhalten,dann ist das Jobcenter hier in Vorleistung gegangen und fordert hier ihre Leistungen zurück bzw.stellt dann gleich beim zuständigen Amt einen Antrag auf Erstattung.

Nur wenn dein Elterngeld aus einer vorherigen Beschäftigung berechnet wurde,kannst du auf dein Elterngeld einen Freibetrag bis zu 300 € monatlich geltend machen.

Das käme dann darauf an,wie lange du dein Elterngeld beziehen würdest,wenn du es nur auf 1 Jahr gezahlt bekommst,dann würden es 300 € sein,vorausgesetzt du würdest min. 300 € Elterngeld bekommen oder dann auf 2 Jahre,dann würde es geteilt,also dann nur max.150 € Freibetrag pro Monat.

Euch steht dann also nicht mehr zu,als das SGB - ll vorgesehen hat.

Das sind dann bei euch jeweils 2 x 360 € Regelsatz für dich und deinen Lebenspartner + 2 x Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) + 1 x 234 € Regelsatz Kind + 1 x Kopfanteil der KDU - fürs Kind.

Das Kindergeld wird dann vom Bedarf des Kindes voll abgezogen,bliebe noch ein Bedarf übrig,dann würde dieser mit Sozialgeld aufgestockt.

Hat also dein Lebenspartner kein Einkommen und du nur dein Elterngeld,dann wird das nach dem Abzug der evtl. 30 € Versicherungspauschale vollständig auf den gemeinsamen Bedarf verteilt.

Bleibt ein Bedarf bestehen,dann gibt es diesen als ALG - 2 Aufstockung für euch.

Elterngeld ist eine LohnERSATZleistung und kein "Bonus zusätzlich zum Lohn". Berufstätige Frauen bekommen in der Elternzeit kein Gehalt und dafür dann das niedrigere Elterngeld.

Kunden vom Jobcenter, kann man ja nicht 33 Prozent vom HartzIV-Einkommen streichen, daher bekommen HartzIV-Mütter in Elternzeit weiterhin HartzIV aber eben kein zusätzliches Elterngeld bzw. Elterngeld wird voll angerechnet und nicht zusätzlich bezahlt.

Ist auch richtig so.

Das verstehe ich ja.aber ist es auch rechtens das die die ganze Nachzahlung einbehalten?

@schranzmaus86

Wurde Dir denn in der Zeit, wo das Elterngeld nicht gezahlt wurde, weniger HartzIV ausgezahlt? Wohl nicht. Daher ist es korrekt, dass die Nachzahlung nun ans Jobcenter geht.

Wenn sie in der Zeit dafür Geld von Jobcenter bekommen haben, also als Ersatz für das Elterngeld ist es natürlich rechtens. Denn fast alle Sachen wie Elterngeld, Kindergeld und so weiter werden doch sonst auch normal angerechnet. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiß ich das genau.

@ Eisblumezwei

Wenn du dich so genau damit auskennst,dann könntest du es ihr ja auch mal genauer erklären,sonst würde ich das nächste mal lieber verschweigen wo du arbeitest,dass würde mir sonst peinlich sein !

@isomatte

Ich habe es genau erklärt. Und wo ich arbeite muss ich sicher auch nicht verheimlichen.

Elterngeld wird im Zuflussmonat unter Abzug der Versicherungspauschale (30,00 €/Monat - falls diese im Zuflussmonat noch nicht anderweitig ausgeschöpft wurde) vollständig aufs ALG II angerechnet (gemäß § 11 Abs. 2 SGB II).

Ausnahme: Die Nachzahlung ist so hoch, dass Ihr bei Anrechnung dieser Nachzahlung in nur einem Monat im Zuflussmonat komplett aus dem ALG II rausfallen würdet; in diesem Fall darf das Jobcenter die Anrechnung der Nachzahlung auf bis zu 6 Monate aufteilen (§ 11 Abs. 3 SGB II).

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html

Also heißt es mir steht die Nachzahlung vom Elterngeld nicht zu?

@schranzmaus86

Genau so ist es. Die Nachzahlung vom Elterngeld ist Einkommen welches das Amt anrechnen darf.

@Spot1978

Finde i aber nicht richtig. Ist ja für das Kind.

@schranzmaus86

für das kind bekommst du doch schon geld vom staat.

@kreuzkampus

Ich mein jeder hier versteht dass es mit Kind erst mal nur schwer möglich ist wieder in die Arbeit zu gehen außer mann kann es z.B. bei Teilzeitarbeit vormittags bei Opa und Oma unterbringen. Ganz abgesehen davon dass ich auch gutheisse wenn Mütter erst mal Zeit mit Ihrem Kind verbringen wollen. Ich mein meine Frau ist jetzt seid 3 Jahren daheim und kümmert sich um unsere Kids. Aber da heißt es dann halt für den Vater ein bisschen mehr zu rotieren und seinen HIntern hoch zu bekommen. Ich arbeite 3-4 Stunden nachts nebenbei für ein Logistikunternehmen und wenn ich 8 Uhr in der Früh rauskomme penn ich ne Stunde auf einer Lutmatratze im Geschäft und sperr um 9 meinen Laden auf. Bis ich 19 oder 20h heimkomm.

@Spot1978

Danke..für die Auskunft.. Weis dann jetzt wenigstens bescheid...

@ Spot 1978 

Wenn man nur das staatliche Elterngeld von 300 € bekommt,dann erhält man in aller Regel einen Vorschuss vom Jobcenter und diesem ist bekannt,dass man Elterngeld beantragt hat.

Dann wird normalerweise ein Antrag auf Erstattung gestellt und die Nachzahlung geht dann direkt ans Jobcenter.

Sollte das aus irgend einem Grund nicht so sein und man die Nachzahlung aufs Konto erhalten,obwohl man seine vollen Leistungen vom Jobcenter bekommen hat,dann muss die Nachzahlung nach Abzug der evtl.30 € Versicherungspauschale zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden,wenn die Nachzahlung dann den monatlich zustehenden Betrag übersteigt.

Da hat das Jobcenter keine andere Möglichkeit.