Wie kann ich die komplette Nachzahlung des Kindergeldes vom P-Konto abheben?

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Mit deiner Bank brauchst du nicht sprechen. Die sind dahingehend inkompetent.

Du solltest persönlich zum Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung ( auch Vollstreckungsgericht ) gehen.

Dort beantragst du die einmalige Erhöhung deines Pfändungsfreibetrags aufgrund deiner Kindergeld Nachzahlung.

Nimm bitte unbedingt folgende Unterlagen mit:

Personalausweis, Girokonto Vertrag, P-Konto Vereinbarung, Lohn Nachweise ab Januar 2016, bzw. aktuellen Alg 1 oder Alg 2 Bescheid, aktuellen Kindergeld Bescheid, Kindergeld Nachzahlungsbescheid, alten und neuen Mietvertrag, Wohnungskündigung, Kontoauszüge ab 1.02.2016 .

Die Rechtspfleger im Gericht helfen dir kostenlos. Sie müssen sich aber anhand der unbedingt erforderlichen Unterlagen ( sofern vorhanden ) davon überzeugen, ob und ggfs. in welcher Höhe dir die Kindergeld Nachzahlung ausgezahlt werden kann.

Kommen die Justizangestellten zu dem Schluss, dass dir die gesamte Nachzahlung, oder ein Teil davon, zusteht, so telefonieren sie meist noch vor Ort mit deiner Bank und fordern die Freigabe der Kindergeld Nachzahlung.

Macht deine Bank Zicken, so kann das Gericht auch zeitnah einen Beschluss gegen deine Bank erlassen.

Normalerweise geben Gerichte Nachzahlungen von Kindergeld, Sozialgeld oder Alg 2 in voller Höhe frei, da dies zumeist komplett für die Lebensführung gebraucht wird.

Noch als Hinweis an dich:

Dir stehen aufgrund deines Kindes mindestens 1.478,04 € monatlicher Freibetrag zu. Ergibt sich aus dem Grundfreibetrag von 1.073,88 € plus 404,16 €, weil du ein Kind hast.

Für jedes weitere Kind stehen dir noch einmal 225,17 € monatlich zu.

Wenn du bisher keinen erhöhten Freibetrag erhalten hast, dann musst du zu deiner Bank und einen höheren Freibetrag unter Vorlage der Geburtsurkunden deiner Kinder beantragen.

Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab 1.03.2016 .

Kindergeld ist im übrigen unabhängig vom Freibetrag zu zahlen. Beträgt dein Einkommen zum Beispiel 1.600 € monatlich, dir steht aber nur ein Freibetrag von 1.478,04 € zu, so muss dir dennoch das laufende Kindergeld immer in voller Höhe ausgezahlt werden.

Dir steht also dein monatlicher Freibetrag plus Kindergeld zu. Kindergeld darf nicht auf den Freibetrag angerechnet werden.

Du musst jetzt also mit den o. g. Unterlagen zu Gericht und einen einmalig erhöhten Freibetrag wegen der Kindergeld Nachzahlung beantragen, damit diese Nachzahlung von deiner Bank freigegeben wird.

Wegen deinem normalen Freibetrag musst du bei deiner Bank, unter Vorlage der Geburtsurkunden aller deiner Kinder, deinen monatlichen Freibetrag erhöhen lassen.

http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/anhebung-der-pfaendungsfreigrenzen-zum-01-07-2015

das musst du mit der kindergeldkasse klären, die können dir das freigeben, deine bank wird dir nicht weiterhelfen können, weil die nur nach Anweisung handeln, die der gläubiger veranlasst hat

Das wäre natürlich ein Versuch wert,da ich heut morgen da eh hin muss wegen Erhöhung Freibetrag---super vielen Dank,werd es auf jedenfall versuchen

Die Familienkasse hat mit der Freigabe nichts zu tun.

Freigeben darf nur die Bank oder das Amtsgericht.

Liegt eine Privatinsolvenz vor? Wenn ja, spreche mit dem Insolvenzverwalter. LG 

nein liegt keine vor,war bei Schuldnerberatung und die meinten würde sich nicht lohnen 

Geh zum arbeitsamt. Die geben dir vielleicht die Kaution für die neue Wohnung als zinsfreien Kredit. Desweiteren geh zu deiner bank und kläre es mit ihnen.

Kinder Geld gehört zu dem Kinder dürfte nicht gepfändet sein für zB deine Rechnungen . Ich denke das kann Mann bei der Bank versuchen das Geld Komplet abheben . Wenn der Bank nicht mit macht . Bei der Familien Kasse klären das die der Überweisung stornieren und andere Bank Verbindung noch mal überweisen

die familienkasse kann keine überweisung stornieren.