Darf ich die Miete kürzen, wenn Wohnungstür undicht ist?

7 Antworten

Für diese Fußbodenspalte, durch die es im Winter immer zieht, gibt es schöne Zugbremsen, z. B. bunte Stoffschlangen, zusammengedrehte Handtücher etc. Mit einigem Geschick kann man die auch so mit Schnüren (schraubenlos) befestigen, dass sie sich auch beim Schliessen von außen innen vor die Tür legen.

Wenn Du schon ausziehen willst, dann kannst Du die derzeitigen Umstände mit diesem Ziel vor Augen sicherlich noch etwas ertragen.

Abmahnen kannst Du übrigens auch den Vermieter! Hier findest Du mehr darüber: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/anmahnung.htm. Eine solche Abmahnung kann ganz praktisch sein, um bei wiederholtem, schwerem Verstoss des Vermieters fristlos zu kündigen.

da hast du leider schlechte Karten, denn der Zustand war wahrscheinlich schon bei deinem Einzug so. Wer in ein älteres Haus zieht und eine relativ günstige Miete zahlt, muss solche Nachteile in Kauf nehmen.

Mit handelsüblichem Dichtmaterial kann man selbst abdichten so weit möglich.

Versuch doch erstmal mit dem Vermieter zu reden. Er wird sicher nicht für Dich die komplette Wohnung isolieren usw. aber über Türen abdichten sollte sich reden lassen.

Da gleich schriftlich mit Fristsetzung usw. zu kommen schafft nur ein schlechtes Klima.

Grundsätzlich: Kein Mieter hat das Recht auf ein isoliertes, voll gedämmtes Haus. Wer in ein Haus aus den 60er Jahren einzieht, der weiß vorher welcher Standard herrschen kann. Das ist weder ein Mietminderungsgrund, noch ein Grund zur Klage. Die Haustür ist auch kein Grund zur Klage, da es ein Treppenhaus dazwischen gibt. Die Wohnungstür darf natürlich nicht einen so großen Spalt aufweisen. Hier aber können Vormieter diese abgeschliffen haben. Passiert häufig wenn ein gewünschter Teppichboden nicht passt. Ein Dichtungsklebeband mit "B esen" gibt es in jedem Baumarkt und dichtet dies ab. Das kann jeder Mieter einfach selbst machen. Wenn die Heizkörper im Winter auch auf Höchststufe nicht richtig warm werden, dann muss der Mangel schriftlich dem Vermieter gemeldet werden. In der Übergangszeit wie im Moment ist das normal, dass aufgrund der noch milden Temperaturen die Heizungen nicht voll hochfahren. Das hilft Heizkosten sparen. Sie aber wollen es warm haben, fürchten aber ihre nächste Heizkostenabrechnung. Warum? Wenn die Heizung kaum warm wird, dann haben Sie auch keine hohen Kosten.