Vermieter überweist Miete zurück!

5 Antworten

Ich würde sie auf ein Sparbuch sammeln, dann kann er dir nicht vorwerfen, dass du keine Miete bezahlst. Geh auf jedem Fall zum Mieterschutzbund. Die können dich auch rechtlich beraten!

Anwaltlich beraten lassen würde ich zusätzlich empfehlen - da bist du auf der sicheren Seite.

@ArthFe

Das macht ja der Mieterschutzbund.

Der Vermieter geht davon aus, dass er das Mietverhältnis ordentlich gekündigt hat und du dadurch nicht rechtskonform in der Wohnung wohnst. In Fällen, wo der gekündigte Mieter dennoch die Wohnung weiter bewohnt, gilt nicht mehr das Mietrecht. Anstelle der Miete muss der gekündigte Mieter ein Nutzungsentgelt etwa in Höhe der letzten Miete entrichten. Im Fall des gekündigten Mieters, der weiterhin die Wohnung belegt, müsste der Vermieter innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Kündigungsfrist der Fortsetzung des Mietverhältnisses nachweislich widersprechen. Tut der Vermieter das nicht, wird das Mietverhältnis unbefristet fortgesetzt. Damit ist die Kündigung wertlos. Die einstweilige richterliche Anordnung auf Herausgabe des Wohnungsschlüssels bezieht sich sicherlich auf die unwirksame Kündigung. Wie hoch war der Gegenstandswert? Wurde schon eine mündliche Verhandlung durchgeführt und mit einem Urteil abgeschlossen? Wenn du ein kostenloses Girokonto hast, dann schick ihm die Miete wieder auf sein Konto zusammengefasst und im Verwendungszweck : Miete für die Monate 11-2012 bis 01-2013 laut Mietvertrag vom 23.09.2011. Wenn du dann das Konto löschst, kann er dir die Miete nicht als Irrläufer zurück überweisen. Oder versuche es doch mit einer Postanweisung mit Übergabenachweis. Bestenfalls weigert er die Annahme, dann hast du einen Beleg, der nicht mehr untersucht werden muss. Die Kosten der Postanweisung forderst du als Schadensersatz vom Vermieter zurück. Der Anspruch des Vermieters auf die Miete bleibt bestehen. Das Angebot die Miete mit der Kaution zu verrechnen solltest du nicht machen. Hier besteht nach wie vor ein schwebender Rechtsstreit. Aber du solltest den Vermieter auf Unterlassung verklagen, wenn er weiterhin durch sein Verhalten behauptet, dass durch ihn das Mietverhältnis rechtswirksam gekündigt sei.

Seltsamer Vermieter. Auch wenn er nicht damit einverstanden ist, dass du dort weiter wohnst, ist er nicht befugt dir das Geld zurückzuüberweisen. Rein rechtlich steht ihm die Miete noch zu, da sie im Mietvertrag vereinbart war. Wenn du ausziehst solltest du auf jeden Fall aufpassen, dass du die volle Kaution zzgl. Zinsen überwiesenbekommst. Die zurückgezahlten Mieten würd ich an deiner Stelle nicht ausgeben, für den Fall, dass er sie Einklagt. Bestehe trotz alle dem darauf von deinem Vermieter einen Nachweis zu bekommen, dass du deine Miete immer monatlich bezahlt hast. Du brauchst den Nachweis (Mietschuldenfreiheit) für die neue Wohnung. Nicht das dir dein derzeitiger Vermieter eine auswischen will. Denn so wie es beschrieben wird, scheint er keinen rechtlichen Grund gehabt zu haben dir zu kündigen. Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Viel Erfolg bei der Wohnungssuche

Habe ich den Nachweis der bezahlten Miete nicht über meine Kontoauszüge. Dort ist genau protokolliert wann Geld von meinem Konto ausf seines Gebucht wurde und auch wann er es mir zurücküberwiesen hat. Das müsste doch ausreichen. Ich habe keine Lust ihn um etwas zu bitten...

Natürlich ist er befugt mit dem Geld was ihm gehört zu machen was er will, auch es zurückzuüberweisen, ob er damit seinen Anspruch auf das Geld verwirkt kann ich aber nicht sagen.

@kevin1905

Die Rücküberweisung "Irrüberweisung" lässt viele Deutungen zu. Deshalb ist Mietverhältnis dennoch existent, woraus dem Vermieter eine Mietzahlung des Mieters zusteht.

Bestehe trotz alle dem darauf von deinem Vermieter einen Nachweis zu bekommen, dass du deine Miete immer monatlich bezahlt hast.

Den Nachweis wirst Du nicht bekommen und brauchst Du auch nicht. Du hast auch keinen Anspruch darauf. Du hast Deine Kontoauszüge und damit kannst Du einem neuen Vermieter ebenfalls die regelmäßige und lückenlose Zahlung beweisen.

den Apfel erwirbst du aber einmalig - währed du in der Wohnung täglich lebst. ich würde das Geld auf ein gesondertes Konto bei dir lagern und einfach mal abwarten. der hat schon einen kleinen Schuss, der Gute !

ein kleiner Schuss ist gut. Rechtlich gesehen kann er mir nicht kündigen. Ich habe bereits ein gesondertes Konto eröffnet. Dies erschien mir auch am Sinnvollsten.

Ich würde das Geld zurückbehalten. Ich kenn mich mit der Rechtslage nicht ganz genau aus, aber es könnte ja eventuell sein, dass, falls er vor Gericht geht, jenes deinem Vermieter das Mietgeld wieder zuspricht, und dann stehste da. Also behalt das Geld auf jeden Fall mal zurück, bis die ganze Sache gegessen ist.