Darf ich den Wasserhahn in der Mietwohnung austauschen,?

8 Antworten

Aber natürlich darfst Du das! Du könntest es auch Deinem Vermieter eventuell überlassen, falls der Hahn defekt ist.

Schneller geht es aber, wenn Du es selbst machst!

Wenn die MB passt, ohne die Leitungsinstallation verändern zu müssen, darfst du das. Bei Auszug wäre der alte Zustand auf Verlangen des Vermieters wieder herzustellen.

Wenn du den jetzigen dabei nicht kaputt machst, und ihn anschließend "fachmännisch" wieder anbringst, kann dir das niemand verbieten.

Ja, wenn du es genauso wiederherstellen kannst wie es vorher war!

Ja, darfst Du.