Vermieter will Wohnung komplett streichen da gespachtelte Dübellöcher sichtbar, ist das rechtens?

11 Antworten

Du hast drei Jahre in der Wohnung gewohnt und diese damals renoviert übernommen.

Nach drei Jahren kann man eine Wohnung eigentlich nicht mehr zurück geben, ohne dass man die Wände streicht. Noch dazu, wenn viele Dübellöcher zugespachtelt werden mußten.

Es gab vor einiger Zeit ein Urteil, wonach Wohnungen, die renoviert übernommen wurden, auch wieder renoviert zurück gegeben werden müssen, wenn der Vermieter das verlangt und das im Mietvertrag so vorgesehen ist.

Da Du einwandfreie Wände übernommen hast, musst Du sie auch wieder einwandfrei zurück geben. Möglicherweise betrifft das nur die Wände, wenn an den Decken nichts gespachtelt wurde.

Was man Dir aber nicht vorschreiben kann, ist die Wandfarbe. Weiß oder helle Farbtöne sind erlaubt.

Meiner Meinung nach wirst Du nicht drum herum kommen, die Wände, an denen gespachtelt wurde, ein bis zweimal zu streichen, so dass es ordentlich deckt. Beschränke Dich dabei auf weiß und Du bist auf der sicheren Seite.

Keine Ahnung, wie groß die Wohnung ist, aber zwei bis drei Eimer gute weiße Wandfarbe, Rolle, Pinsel, Gitter und vielleicht noch eine helfende Hand, die was vom Streichen versteht und Du kommst mit deutlich weniger davon, als die veranschlagten 650 €.

Was steht im Vertrag, wie soll ihr die Wohnung verlassen? Renoviert? Dan bedeutet das, dass der nächste Mieter sofort einziehen kann... also,, WIE sollte die Wohnhngvaussehen damit du sofort in sie einziehen kannst.....SO muss sie aussehen, wenn das im Vertrag steht

Dein Vermieter ist nett und gibt dir eine 2. Chance zur Nachbesserung. Wenn du die Wohnung renoviert vetlassen musst ist das die günstigere Lösung als ihn streichen zu lassen....weil er dir dann seine Renovierung in Rechnung stellen wird.

Lies deinen Vertrag. Wie musst du die Wohnhng verlassen.

bin im Kommentar verrutscht

, gute Antwort!

sorry ;)

.... was hat denn der Vertrag mit Baustein Schönheitsreparatur mit den angerichteten Schäden am Hut?

.... hier geht es ja nun um einen Schaden, der zu beseitigen ist.

Für solche Fälle haben meine Mieter jedenfalls eine PH abgeschlossen und die bezahlt dann mir den angereichten Schadensbetrag. Alles doch ganz einfach, wenn ein Mieter es so wünscht.

Zunächst mal ist die Frage, ob du überhaupt streichen musst. Das muss im Mietvertrag gesetzeskonform vereinbart sein. Nicht jede Formulierung ist dabei gesetzeskonform. Außerdem kommt es darauf an, in welchem Zustand du die Wohnung bekommen hast, oder falls du beim Einzug selber renovieren musstest, dafür einen Ausgleich bekommen hast.

Nehmen wir nun mal an, es ist deine Pflicht zu streichen, also es ist im Vertrag ordnungsgemäß vereinbart. Dann lautet der Grundsatz "fachmännisch". Das bedeutet nicht, dass du einen Fachmann kommen lassen musst. Das bedeutet, dass das Ergebnis so sein muss, als wie wenn es ein Fachmann gemacht hat. Und bei einem Fachmann würde man die Spachtelstellen nicht mehr durch sehen. Der streicht diese Stellen vor, oder er streicht insgesamt 2 mal.

Die Farbe im Mietvertrag genau vorzugeben ist laut Rechtsprechung unzulässig. Das ist unwirksam. Es darf nur "helle neutrale" Farben vorgegeben sein. Also wenn du alles in weiß streichst, darf das nicht bemängelt werden. Ein Gericht würde mit dieser Farbe dir recht geben, dass du deine Pflicht erfüllt hast.

Mehr kann man allgemein nicht dazu sagen. Für alles Weitere müßte man die Wohnung sehen zur Einschätzung.

Wenn der Vermieter dir für die Kosten etwas berechnen bzw. von der Kaution abziehen will, dann muss er dir zuvor die Chance gegeben haben, die Arbeit selbst zu machen oder dass du selber jemand beauftragst. Wenn du die Chance nicht hattest oder nicht genutzt hast, dann darf er Schadenersatz verlangen.

Was besagen die Klauseln im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen? Bilde sie hier lesbar ab. Danach entscheidet sich, ob du möglicherweise die Wohnung nur besenrein zurückzugeben hättest.