Darf ich das Batman Logo mit in das Hintergrundbild meines youtube Kanals einbinden?

2 Antworten

Das Logo ist mit Sicherheit geschützt - ohne Genehmigung des Rechteinhabers sollte man das nicht einbinden - das kann teuer werden...

Wollt ihr

a) über die geschützte Marke berichten?

b) die geschützte Marke veralbern?

c) die geschützte Marke ausnutzen für euren (wenn auch unkommerziellen) "geschäftlichen Verkehr" im Sinne von Markengesetz § 14?

Für a) gilt Artikel 5 Grundgesetz, Meinungs- und Veröffentlichungs-Freiheit.

Für b) gilt auch, "Dass "Scherz und Satire durch das Recht der Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) gedeckt ist". Schreibt schmunzelkunst.de/saq.htm#marken.

Für c) gilt: "(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ...

(Nr. 3) ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt." Markengesetz § 14.

Und ihr wollt wohl die "im Inland bekannte Marke" nicht veralbern oder darüber berichten, sondern ihre Bekanntheit und "Wertschätzung" ausnutzen - für eure Zwecke.

Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr das kommerziell tut - also mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen - oder gemeinnützig (wie etwa der ADAC oder die katholische Kirche). Entscheidend ist, ob ihr das "im geschäftlichen Verkehr" tut.

Ein geschäftlicher Verkehr ist nun schwer zu leugnen, wenn man dauerhaft über Massenmedien einen Massenmarkt anspricht (wie etwa der ADAC oder die katholische Kirche) - und nicht nur etwa einmalig wie ein Pfadfinderführer die Teilnehmer eines Pfadfinderlagers.

Dann blieben nur noch die Fragen, ob man einen "rechtfertigenden Grund" hat für sein Handeln - etwa Satire oder Berichterstattung -,

und ob man die bekannte Marke "in unlauterer Weise ausnutzt".

Gruß aus Berlin, Gerd