Darf ich bestimmte Überweisungen/Ausgaben schwärzen im Kontoauszug (Wohngeld/Amt)?
Schönen guten Abend meine Leserinnen und Leser,
Ich hätte da mal paar Fragen bezüglich meiner Kontoauszüge, weil das Amt ein aktuellen Kontoauszug braucht (von Oktober) wegen des Wohngeldes und meine Frage wäre ob ich bestimmte ausgaben die denen nichts angehen schwärzen darf ?
Weil ich hatte des öfteren mal Online Casino gespielt und mit Trustly (Online Banking) immer eingezahlt/ausgezahlt, weil es in Schleswig-Holstein nicht illegal ist und deswegen sind halt auch die Beträge mit auf dem Kontoauszügen drauf vom Online Banking wo ich halt eingezahlt und auch ausgezahlt habe vom Online Casino.
Dass hier wäre jetzt nur zum Verständnis:
Meine Fragen wären:
- Darf ich überhaupt bestimmte Ausgaben schwärzen ?
- Darf ich die gesamte Ausgabe/Überweisung schwärzen samt Zahl, TAN, Empfänger etc. ?
- Müssen die Einnahmen alle sichtbar bleiben (keine schwärzung) ?
- Würde es negative auswirkungen haben auf mein Wohngeld ?
Ich würde mich sehr über eine schnelle/hilfreiche Antwort freuen.
Liebe Grüße, Dennis :)
3 Antworten
Siehe zunächst die Antwort von @ Ralkana
Was du für private Ausgaben hast geht keinen etwas an, keinen hat zu interessieren was du z.B. bei Aldi oder Netto mit Karte zahlst oder für Lotto usw. ausgibst.
Private Ausgaben sind zur Berechnung eines evtl. Wohngeldanspruchs doch völlig irrelevant, hier zählen doch nur Einkommen die relevant sind und Gewinne sind das nicht, solange man damit dann insgesamt nicht die Grenze des Vermögens übersteigt und die liegt für den Antragsteller bei 60.000 € und für jede weitere Personen die zum Haushalt gehört bei weiteren 30.000 €.
Es muss natürlich ersichtlich bleiben, ob es sich um Ausgaben oder Einkommen handelt, wenn es sich um Ausgaben handelt, dann kannst du den Empfänger schwärzen.
Bei Einkommen muss natürlich zu sehen sein um was für Einkommen es sich handelt, aber wie gesagt, ein Gewinn ist kein Einkommen, wäre dann Vermögen und das bleibt bis zur genannten Grenze ohne Berücksichtigung.
Danke dir für deinen Stern !
Denk mal Logisch. Du willst Geld weil du es brauchst... Weist das aber nicht endgültig nach. Meinst du dann gibt es Geld?
Naja ich finde man hätte doch sozusagen das eigene Recht bestimmte Ausgaben schwärzen zu dürfen was denen nichts angehen würde weißt du.
Dann geh arbeiten, dann ist jedem egal ,was du raus und rein gibts. Dem Arbeitsamt mit ALGI übrigens auch. Aber das Jobcenter ist dazu da nur zu zahlen wenn es notwendig ist.
Ich gehe natürlich schon lange arbeiten.... Aber ich habe doch das Recht auch mal hier in diesem Forum nachzufragen um auch Tipps/Vorschläge zu bekommen.
Wie du gehst arbeiten?
Also ich hatte meine Ausbildung fertig und arbeite jetzt zurzeit schon seit über einem Jahr in der Hauswirtschaft und wechsle sozusagen in den Arbeitsbereich bei meiner Arbeit.
Deswegen stelle ich die Frage ob ich das Recht habe etwas in meinem Kontoauszügen schwärzen zu dürfen.
Weil ich kriege zurzeit noch mein Netto von der Agentur für Arbeit und da ich dann in den Arbeitsbereich wechsel kriege ich den Lohn von meiner Arbeit.
Was willst du dann beim Amt? Der AB ist nun der aller letzte, der guckt was du so anstellst.
Ja, darfst du: alles was auf Religion, Parteizugehörigkeit und sexuelle Ausrichtung hinweist darf geschwärzt werden.
Ich hoffe wirklich dass man dass so machen kann, weil theoretisch würde ich denen ja was vorlügen wenn ich meine casino ein und Auszahlungen schwärzen würde.