Darf ich als Kind im Elternhaus das Hausrecht durchsetzten?

7 Antworten

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Klar - Hausrecht hat jeder der stärkere Rechte hat als ein Besucher ...

z.B. Tante zu Besuch gg Hausierer.

Man beachte §§ 858/860BGB

Besitzer Besitzdiener.. usw und 123StGb Hausfriedensbruch - wenn man sich nicht entfernt obwohl man vom Berechtigte gebeten wurde.

Natürlich brauchst Du, wenn Du alleine bist, niemanden reinlassen, der dort nicht wohnt.

Sagen wir mal so: Wenn du jemandem Hausverbot erteilen willst, die Person das aber womöglich aufgrund deines Alters und Abwesenheit deiner Eltern nicht akzeptiert, kannst du sagen dass deine Eltern fremde Personen in ihrer Abwesenheit nicht erlauben.

Heißt, wenn man das umkehrt, du bist nicht verpflichtet, jemanden (mal vielleicht abgesehen von Polizei mit Durchsuchungsbefehl oder. Ä.) in eure Wohnung/ Haus zu lassen.

Das Hausrecht ist altersunabhängig.

Das eigentliche Hausrecht haben deine Eltern.

Diese können dir aber erlauben, das Hausrecht ebenfalls auszuüben, da du dort gemeldet bist und somit auch dort wohnst.