Kann mir meine Mutter hausverbot erteilen?

12 Antworten

Ja, da du volljährig bist, kann deine Mutter das.

Solltest du noch in Ausbildung sein, muss sie allerdings, zusammen mit deinem Vater für deinen finanziellen Unterhalt sorgen.

Die Möbel gehören dem, der sie bezahlt hat- sie wurden dir lediglich zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

Solange du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast und/oder dich zumindest nachweislich darum bemühst, sind deine Eltern BEIDE unterhaltspflichtig. (Tust du das nicht, verwirkst du uU diesen Anspruch.)

Wenn sie diesen Unterhalt nicht in Naturalien zahlen wollen, steht er dir bar zu

Da es bei Trennungskindern oft so ist, dass einer bar und der andere natural leistet, steht deiner Mutter bei einem Rausschmiss nichts mehr von anderen Elternteil zu.

Sie muss also nicht nur auf das Geld deines Vaters verzichten, sondern auch dir einkommensabhängigen Unterhalt zahlen.

Dein Vater kann dich aufnehmen, übernimmt Unterhalt natural und bekommt bar von deiner Mutter.

Oder sie zahlen beide bar und du machst mal auf erwachsen.

Mit dem Unterhalt deines Vaters und dem abgezweigten Kindergeld kannst du dann eine Wohnung, Möbel, essen und trinken, Handy und TV, Kosmetik und Party, Urlaub usw gern selbst finanzieren.

Du darfs nur das mitnehmen, was du selbst gekauft hast und dementsprechend belegen kannst und was dir geschenkt/überlassen wurde.

Mal sehen, wer sich da noch überlegt, ob er richtig gehandelt hat.

Gruß S.

hallo auch Wncstr804,

aus meiner Sicht hast Du keinerlei Rechte, bis auf den Anspruch, dass Du während Deiner ersten Ausbildung / Studium finanziell sowie durch Sachmittel seitens der Eltern unterstützt werden mußt.

Persönliches Eigentum steht Dir natürlich zu. Wenn das persönliche Eigentum Dir vor der Haustüre übergeben wird, mag das merkwürdig-unfreundlich sein - ok - ist aber juristisch nicht zu beanstanden.

Natürlich kannst Du bei Deinem Vater einziehen, wenn dieser damit einverstanden bist. Andernfalls rate ich Dir, Dich an das Sozialamt/Jobcenter/Caritas/Diakonie wegen Hilfe zur Besorgung eines Daches über dem Kopf zu wenden.

Im Prinzip kann Dir Deine Mutter eigentlich nur kündigen - einfach Deine Sachen "vor die Tür stellen" oder Dir den Zutritt zur Wohnung - in der Du gemeldet bist - garf sie Dir nicht verweigern.

Nur bedauerlicherweise sind halt Theorie und Praxis sehr unterschiedlich große Schuhe.

Allerdings muss Deine Mutter Dir nach diesem Rauswurf Barunterhalt leisten, soweit Du Dich noch in einer Ausbildung befindest. Sollte sie nicht leistungsfähig sein, so hast Du zumindest Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld.

Sie wurden nur für mich gekauft und es waren ja MEINE Möbel.

Noe, sie wurden angeschafft, damit du sie nutzen kannst. Eigentuemerin ist aber nach wie vor deine Mutter (wenn sie die Moebel gekauft hat).

BSimon91  02.08.2019, 12:51

Also ist immer der Eigentümer, der die Möbel gekauft hat?

DerCaveman  02.08.2019, 12:54
@BSimon91

Eigentuemer ist immer der, der sie rechtmaessig erworben hat. Er muss sie also nicht unbedingt gekauft sondern kann sie beispielsweise auch geerbt oder geschenkt bekommen haben.

BSimon91  02.08.2019, 12:57
@DerCaveman

Naja, sehr unvollständige Erklärung.

26Sammy112  02.08.2019, 13:13
@BSimon91

Prinzipiell gehören die Dinge demjenigen, der sie gekauft hat. Das Haus oder die Wohnung gehören ja auch nicht Dir, nur weil Du vielleicht die ersten 20, 25 Jahre Deines Lebens darin wohnst.

Anders ist es, wenn Du Sachen geschenkt bekommen hast. Bekommst Du also z.B. ein Fahrrad oder eben auch einen neuen Schrank, einen Tisch, ein neues Bett als Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk, dann geht der Gegenstand in Deinen Eigentum über.

Das Problem im Alltag ist nur leider eben, dass man das innerhalb der Familie nicht immer so ganz klar ausdrückt. Ok, Geburtstags- und Weihnachtsgschenke usw. sind klar. Wenn man nun aber ein altes Regal auf dem Dachboden findet oder der Mutter abschwatzt, die dann sagt "Kannst Du nehmen" - dann ist nicht eindeutig geregelt, ob das Regal ein Geschenk der Mutter ist oder sie es einem nur zur Verfügung stellt, da sie selbst gerade keine Nutzung dafür hat. Und wenn es heißt "Das Kind braucht einen neuen Kleiderschrank" und die Eltern kaufen einen, der dann im Zimmer aufgebaut wird, ist es dasselbe... Geschenk oder zur Verfügung stellen?
Das sind so Dinge, an die man innerhalb der Familie nicht denkt, die ganz normal sind - bis es dann wie in diesem Fall irgendwann mal zu einem Streit kommt oder vielleicht auch zu einem Erbschaftsfall.
Normalerweise würde ich dann davon ausgehen, dass die Möbel sich nach wie vor im Besitz der Eltern befinden, wenn es nicht eindeutig ein Geschenk war.
Das Problem: Selbst wenn es ein Geschenk war - wie will man das beweisen? Dürfte Aussage gegen Aussage stehen.

26Sammy112  02.08.2019, 13:23
@BSimon91
Laiengeschwätz.

Ach ja? Na, dann erwarten wir hier mit Spannung Deine professionelle, mit Paragraphen und Fallbeispielen gespickte Expertenmeinung.
Bislang hast Du Dich aber mit Dingen wie "Naja, sehr unvollständige Erklärung", "Laiengeschwätz" ziemlich zurück gehalten und nichts wirklich sinnvolles beigetragen.

BSimon91  02.08.2019, 13:27
@26Sammy112

Du kannst gerne alle meine anderen Antworten durchlesen und sehen, ob ich nur blöd daherrede. Ich bilde mir nämlich als Laie in anderen Bereichen nicht ein, den großen Experten miemen zu wollen.

26Sammy112  02.08.2019, 13:48
@BSimon91

Als "Experte" solltest Du dann eine fehlerhafte Behauptung korrigieren und entsprechend belegen. Ob Du Experte im Bereich Recht bist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Ich lese mir garantiert keine alten Beiträge von Mitgliedern durch, die außer "Laiengeschwätz" null Inhalt haben.
Also: Ändere bitte Deine Wortwahl, schreibe bitte einen vernünftigen Beitrag oder, wenn Du das nicht kannst, dann halte Dich bitte zukünftig mit solcherlei sinnlosen Ein-Wort-Antworten und Beleidigungen zurück.

Um zum Ausgangsthema zurückzukommen:
Es ging hier in der von Dir in Bezug auf die Antwort von "DerCaveman" aufgeworfene Frage, ob immer derjenige der Eigentümer ist, der die Möbel gekauft hat. Und dazu hast Du hier noch keine fundierte Antwort getroffen.

Ich bin kein Jurist und meine auch ganz sicher nicht, "den großen Experten miemen" zu wollen. Sondern ich beziehe mich in meinen Antworten auf meine Erfahrung sowie mein (sicher nicht unendliches) Wissen aus Rechtsvorlesungen im Rahmen meines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums. Hier insbesondere die entsprechenden Paragraphen und Abschnitte "Kauf", "Eigentum" und "Schenkung" im BGB. Und daraus resultiert meine oben stehende Antwort, wonach der Käufer Eigentümer bleibt, solange er den Gegenstand nicht in beidseitigem Einvernehmen verschenkt hat. Und aus der Lebenserfahrung heraus (und ich bin keine 20 mehr!) kann ich sagen, dass man halt häufig seinen vor allem jugendlichen Kindern Möbelstücke zu Weihnachten und Geburtstag schenkt (was dann eindeutig ist), davon abgesehen aber häufig z.B. einen Schrank fürs Kinder- oder Jugendzimmer kauft, es aber meist keinen "Schenkungsprozess" gibt.

Wenn das nun falsch sein sollte, dann würde ich mich freuen (man lernt ja nie aus und kann dieses Wissen sicherlich irgendwann im Leben mal gebrauchen), wenn Du mir hier erklären könntest, warum es nicht so ist. Mit Antworten wie "Laiengeschwätz" werden aber weder ich noch sonst ein Mitleser oder gar der Fragensteller schlauer.