Hausverbot Erbengemeinschaft gemeinsame Immobilie?

4 Antworten

Erben mehrere Personen, so bilden sie eine Erbengemeinschaft. In Folge dessen kann kein Miterbe einen Nachlassgegenstand für sich alleine in Anspruch nehmen – weder als Alleinbesitzer noch zur exklusiven Nutzung.

SimoneGG 
Fragesteller
 02.08.2018, 21:49

Es gibt doch ein Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer

und ein Unterschied zwischen Eigentümer und Nutzer .... wäre es Hausfriedensbruch wenn ich mit meinem Schlüssel vorbei gehe und unsere Erbschaftsgegenstände durchschaue ? Er hat mir ja quasi die Nutzung untersagt und ich bin an der Adresse nicht gemeldet

vagabunda  31.07.2019, 15:37
@SimoneGG

Wieso lässt eurer Vater euch etwas über einen Bekannten ausrichten? Das hört sich sehr schräg an. Redet ihr nicht miteinander? Wie vertrauenswürdig ist diese Person, die euch das gesagt hat?

Und was steht im Testament? Hat dein Vater bis zum Lebensende Nutzungsrecht?

Teddy42  02.08.2018, 21:50

Du warst schneller

natürlich, ihr seid doch auch Eigentümer wie er, da habt ihr euch dann alle gegenseitig Hausverbot erteilt. und wie dann weiter?

das hausverbot könnte unwirksam sein, da die Hälfte der Eigentümer (-versammlung) nicht

zugestimmt hat.

Setzt euch durch.

Schwabbabu  02.08.2018, 21:41

Bei einer Erbengemeinschaft gibt es keine Eigentümerversammlung.

stern311  02.08.2018, 21:42
@Schwabbabu

ja das stimmt! oder wie man es dann nennen will. dann eben ungeteilte erbengemeinschaft.

Kann es sein, dass euer Verhältnis zum Vater bereits vorher gestört war? Wenn dein Vater etwas will, soll er es euch selbst sagen und nicht über die stille Post.

Rein rechtlich kann der Vater dich nicht des Hauses verweisen. Es wäre auch nur fair, wenn er euch bereits jetzt Erinnerungsstücke der Mutter wie zB Schmuck aussuchen lässt.

Rein praktisch: wenn das Haus vorm Tod der Mutter nur er und die Mutter gewohnt haben, dann wird er die Schlösser austauschen, sobald er den Eindruck hat, dass jemand im Haus war. Dann musst du gegen den Vater klagen. Hierbei kann niemand gewinnen.

Ihr könnt für euren gemeinsamen Halbanteil vom Vater Nutzungsentgelt verlangen, hierfür kann er euch mit der Hälfte an den Grundsteuern und Renovierungskosten beteiligen.

Verbieten kann keine Seite der anderen etwas. Auch wenn ich immer noch einen Haustürschlüssel von meinen Eltern habe: Ich klingele, denn es ist nicht mehr mein Heim. Im Gegenzug verlange ich das auch.

Wie ich reagieren würde, ich weiß es ehrlich nicht. Ich tendiere hierzu:

Am Alter der Freundin würde ich mich nicht stören. Wenn ich den Kontakt zu meinem Vater beibehalten möchte, dann gehört die neue Frau nun einmal dazu. Personen, die ich nicht mag, kann ich sehr gut ignorieren.

Hatte ich mit meinem Vater sowieso kein gutes Verhältnis: ich würde den Schlüssel abgeben und der Dinge harren, die da kommen.

Erbstrei­tig­keiten sind Musterfälle für Media­toren. Nach dem Tod eines Angehörigen ist die Eskalation quasi vorpro­gram­miert, wenn Geld ins Spiel kommt und alte inner­familiäre Bezie­hungs­kon­flikte darüber aufbrechen. Streit­sch­lichter sind dann gefragt, den Erbstreit mit Mediation zu lösen und den Famili­en­frieden wieder herzu­stellen.

Vier Gründe, die für eine Mediation bei Erbstreit sprechen
  1. Geringere Kosten: Gerichtskosten sind vom Streitwert abhängig. Mediation wird hingegen nach Stundensätzen abgerechnet. Bei einem hohen Nachlass können also die Gerichtskosten in die Höhe schnellen. Die Stundensätze beim Mediator sind hingegen fix.
  2. Beziehung der Parteien: Vor Gericht wird oft viel Porzellan zerschlagen, wenn die Anwälte für ihre Mandanten ins Feld ziehen. Während der Mediation haben Erben hingegen unmittelbar Gelegenheit, sich ihren Frust von der Seele zu reden.
  3. Der Faktor Zeit: Eine Mediation nimmt in der Regel weniger Zeit in Anspruch als ein Gerichtsverfahren.
  4. Interdisziplinärer Aspekt: Während einer anwaltlichen Mediation können auch Psychologen einbezogen werden, die den Familienzwist aufarbeiten.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung