Frage zu geruchsintensivem Essen im Zug

12 Antworten

nein, da kann man dich wegen Verstoß gegen § 4711 auf Schmerzensgeld verklagen. Bei der Ketschupvariante ist § 5 Channel einschlägig.

Ich glaube nicht, dass man dich deswegen aus dem Zug wirft. Aber es ist schon recht rücksichtslos. Stell dir vor, jemand auf dem Sitz vor dir würde irgendeinen übelriechenden Käse oder Fisch verspeisen. Das fändest du auch nicht lustig.

Also nimm dir lieber etwas neutraleres mit auf die Fahrt.

Wenn du es doch nicht lassen kannst, setz dich wenigstens ins Raucherabteil Dort stinkt es sowieso gewaltig und die Chips fallen nicht mehr so auf.

in dem Zug gibt es kein Raucherabtiel. 100% Nichtraucher.

Du bist aber auch schon jahrelang nicht mehr mit dem Zug gefahren...

@pine25

Sicher, vor zwei Wochen noch. Aber da ich Nichtraucher bin, habe ich ein Raucherabteil noch nie vermisst. :)

@Ratirat

die gibt es nicht mehr!

iss einfach zuhause, fertig.

also zumindest in u- und sbahn ist essen bei uns verboten.

und so etwas in de rabhn ganz sicher, wenn es so riecht.

auch wenn es nicht explizit verboten ist heisst es noch nicht dass man alles machen darf und soll. Geruchsintensives Essen in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist sehr unangenehm und ich würde im Interesse der Mitreisenden sowas nie essen. Das Zusammenleben funktioniert doch nur, wenn sich alle Mensch an gewisse Regeln halten und nicht auf ihr Recht (man darf ja essen was man will) pochen.