Darf ich als Azubi (2. LJ) rechtlich gesehen alleine einen Praktikanten betreuen?

4 Antworten

Um mit ein paar Missverständnisse die es anscheinend gibt aufzuräumen:

Es ist nicht so als hätte ich keine Lust mich um Praktikanten zu kümmern. Viel mehr ist es so dass ich am Montag auf die Arbeit kam, die Chefin mir die Praktikantin vorstellte und dann so ungefähr meinte "Dann machen Sie mal". Ich war (und bin) damit erstmal ziemlich überfordert da ich keine Ahnung hatte was genau ich mit ihr anfangen sollte. Natürlich gibt es Grundlagen die jeder machen kann aber mein Arbeitstag besteht aus einigen Aufgaben die komplizierteren Einarbeitung benötigten und schnell eintönig werden, vor allem beim zusehen. Wenn ich etwas Vorbereitung gehabt hätte, hätte ich mit vielleicht vorher ein Programm überlegen können.

Wenn ihr nicht gerade mit gefährlichen Maschinen oder Materialien arbeitet sehe ich da jetzt nicht das große Thema.

Deinem Vorgesetzten/Ausbilder gleich mit Paragraphen zu kommen ist oft auch keine gute Idee, spätestens bei einer möglichen Übernahme wirkt sich das meist nicht unbedingt positiv aus. Man muss als Azubi (und übrigens auch als Arbeitnehmer) auch mal Aufgaben übernehmen, auf die man keine Lust hat oder die einem unangenehm sind. Solange diese noch etwas mit der zu erlernenden Tätigkeit zu tun haben und dir dabei kein körperlicher oder geistiger Schaden entsteht ist die Aufgabe doch legitim. Du gibst ja deine gelernten Erfahrungen weiter und repräsentierst dabei dein Unternehmen und willst ja jemanden davon überzeugen, dass dein Beruf der richtige für jemanden ist.

Ja darfts du das iat auch dasselbe wie wen du dem aus dem 1 sagst oder zeigst was er Arbeiten soll bzw Wie! Die Verantwortung trägt sowiso dein Chef!

Es sei den es wären Gefärliche Arbeiten!

Welche rechtliche Verpflichtung sollte denn aus deiner Betreuung entstehen, der du dich nicht gewachsen fühlst?