Wird mein Azubi Gehalt an das Arbeitslosengeld meiner Eltern angerechnet?

4 Antworten

Wenn dein Vater nur ALG - 1 von der Agentur für Arbeit bezieht, spielt dein Einkommen und Vermögen keine Rolle.

Wird aber zusätzlich noch ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter bezogen, oder vorrangig Wohngeld, dann wird dein Einkommen und Vermögen auch berücksichtigt.

Das Vermögen beim Wohngeld was Du haben dürftest erreichst Du mit deinen paar tausend Euro nicht, dürftest da 30 000 Euro haben.

Vom Einkommen blieben unter 25 Jahren 100 Euro Freibetrag.

Beim ALG - 2 dürftest Du an Vermögen unter 21 Jahren 3100 Euro und einmalig 750 Euro für notwendige Anschaffungen haben.

Dein Einkommen würde unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet.

bei ALG 1 sollte nichts abgezogen werden, bei ALG 2 zählt dein Azubi Gehalt zur Bedarfsgemeinschaft sprich wird etwas abgezogen

Eine mögliche Leistungskürzung gibt es nur in der allgemeinen Grundsicherung bei Bedarfsgemeinschaften im ALG II / Sozialgeld bei Erwerbseinkommen von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft .

Bei ALG I ist es hingegen vollkommen egal , wie viel Partner / Ehegatte und Kind selber erwirtschaften . Da geht es nur um die ALG I - berechtigte Person in sich . Sparvermögen spielt beim ALG I auch keine Rolle .

Bekommen deine Eltern ALG2 oder ALG1?

ALG 2 aber nur mein vater, meine mutter bekommt c.a. 700 Netto im monat

@huebeats

Deine Mutter bekommt auch ALG - 2, weil sie ihren Bedarf mit ihrem anrechenbarem Netto Erwerbseinkommen nicht decken kann.

Was bekommst Du an Brutto und Netto, wie alt bist Du und was müssen deine Eltern für die Warmmiete zahlen ?

@isomatte

Ich bekomme c.a 980 € Brutto, 796 € Netto und die Warmmiete sollte um die 800€ liegen

@huebeats

Wenn Du mit deinen Eltern alleine lebst, dann würden diese 800 Euro Warmmiete durch 3 Personen geteilt.

Der Anteil läge dann bei angenommen um die 270 Euro pro Person.

Bei dir kämen dann ab 18 und unter 25 derzeit min.noch 357 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu.

Dein Bedarf würde dann derzeit bei min.um die 620 Euro / 630 Euro liegen.

Wenn Du 980 Euro Brutto hast, dann stehen dir min.schon einmal Freibeträge nach Pragraf 11 b SGB - ll von 276 Euro zu, bei 1000 Euro Brutto wären es 280 Euro Freibetrag.

Die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag dazu.

Würdest Du auf min. 1200 Euro Brutto kommen, dann wären es derzeit max. 300 Euro Freibetrag.

Also diese ca. 276 Euro Freibetrag würden dann von deinen 796 Euro Netto theoretisch abgezogen und ergeben dann dein voraussichtliches anrechenbares Erwerbseinkommen von um die 520 Euro.

Zu diesen 520 Euro kommt dein Kindergeld von derzeit 219 Euro, zusammen ergibt das etwa 739 Euro anrechenbares Einkommen.

Wenn dein Bedarf aber nur bei um die 620 Euro / 630 Euro liegt, hättest Du einen Überschuss von um die 100 Euro und die werden deinen Eltern als Einkommen auf ihren Bedarf angerechnet.

Du bist dann auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus und musst dann deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom und Lebensmittel selber an deine Eltern zahlen, oder dich dann selber verpflegen.

Diese im die 120 Euro vom Kindergeld, die Du dann zur eigenen Bedarfsdeckung noch benötigen würdest, muss man bei der Zahlung an die Eltern natürlich berücksichtigen.

Dann müsstest Du also angenommen für deinen Anteil der Warmmiete etwa 120 Euro weniger an deine Eltern zahlen.

Würdest Du ausziehen und bekommst von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, dann steht dir zumindest das Kindergeld zu.

Damit würdest Du dann auf um die 1015 Euro im Monat kommen.