2 Azubis, ein Betrieb, unterschiedliche Arbeitszeiten. Zulässig?

2 Antworten

Ja, das ist zulässig. Das nennt sich Tagesunterricht und nach dem kurzen Berufschuktag sollte man noch arbeiten, aber das kann die Fillialleitung entscheiden, ob der Azubi noch danach kommen soll oder nicht.

Ist das zulässig

Ja, das ist es.

Bei Azubi A gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier ist im § 9 die Anrechnung der Berufsschulzeiten geregelt.

Bei Azubi B sollte man sich mal den § 15 Berufsbildungsgesetz anschauen.

Hier mal ein Link für beide Fälle:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html