Darf ein minderjähriger azubi koch heute arbeiten?

8 Antworten

Das ist natürlich in Ordnung. Sonn- und Feiertagsarbeit gehört im Gastgewerbe einfach dazu. Der Feiertag muß natürlich ersetzt werden. In vielen Betrieben ist an Feiertagen sogar mehr los als an normalen Tagen. Daher ist normal, daß auch Lehrlinge ranmüssen.

Das hängt davon ab welcher Feiertag und welches Gewerbe. Nach § 18 Abs. 1 JArbSchG dürfen Minderjährige am 24. und 31. Dezember und an gesetzlichen Feiertagen (! wie heute) generell nicht arbeiten. Abs. 2 besagt, dass die Berufe, die in § 17 Abs. 2 JArbSchG aufgelistet sind davon ausgenommen sind (dazu gehört nach Nr. 8 auch das Gaststättengewerbe), nicht jedoch am 25. Dezember, 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai, an diesen Tagen dürfen Minderjährige auch in diesem Gewerbe nicht arbeiten. Ergo: Im Gaststättengewerbe darf heute gearbeitet werden, in anderen Branchen die nicht im § 17 Abs. 2 aufgelistet sind nicht (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf).

Köche arbeiten an Feiertagen, Samstagen und Sonntagen. Auch ein Koch- Azubi muss an diesen Tagen arbeiten wenn der Arbeitgeber das verlangt. Er muss dafür aber einen Tag in der Woche frei bekommen und darf nur eine bestimmte Zeit arbeiten. Die Zeiten ( bis wieviel Uhr) weiß ich leider nicht genau. Aus diesem Grund nehmen Restaurants gerne über 18- jährige Azubis. Weil die bis 23 Uhr oder 24 Uhr arbeiten dürfen. Die Zeiten müssten aber im Arbeitsvertrag stehen.

Die Zeiten stehen sicher nicht im Arbeitsvertrag (dann würde sich der Arbeitgeber ja festlegen), eher wohl im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Also ich bin Koch und wir haben minderjährige Azubis und volljährige im Betrieb. Ab 16 - 17 also noch nicht 18 Jahre darf bis 22.00 gearbeitet werden. Bei 8 St. am Tag Ab 18 Jahren bis open end. Hier sind dann überstunden erlaubt. Natürlich gibt es in jedem fall freizeitausgleich.

Eine Regel die dir arbeiten an feiertagen gesetzlich verbietet gibt es im Tarifvertrag nicht daher wird es wohl wie oben beschrieben geregelt.

Allerdings sehe ich das so, ihr seid ein Team, und wenn du gebraucht wirst solltest du kommen gerade in der ausbildung. Ihr habt ja gewußt auf was ihr euch einlasst.

Ob es halt eine gute idee wäre den chef darauf hinzuweisen bleibt euch überlassen.

Im übrigen ich hab von Do bis Sa frei. Und arbeite dafür am So.

ja, das ist völlig in Ordnung. er muss auch Weihnachten und Silvester arbeiten. Dafür bekommt er dann andere Tage frei. Das heißt, dass dein Kumpel diese Woche dann 3 andere ´Tage insgesammt frei beomen muss, genau wie jeder ndere Mensch auch, nur eben nicht heute, Samstag und Sonntag

ja, das ist völlig in Ordnung. er muss auch Weihnachten und Silvester arbeiten.

Nach § 18 Abs. 2 JArbSchG ist die Beschäftigung von Jugendlichen am 25. Dezember und 1. Januar generell verboten.

@Haglaz

dann lies dir mal die Tarivverträge des Hotel- und Gaststättenverbands durch