Darf eine Schwangere beim Nebenarbeitgeber arbeiten?
Wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt, darf eine Frau ja gem. MuSchG innerhalb der Mutterschutzfristen arbeiten. Wird der Hauptarbeitgeber hier sozusagen bevorzugt oder darf die Frau auch bei ihrem Nebenarbeitgeber arbeiten und beim Hauptarbeitgeber eben nicht. Ich würde pauschal meinen, das ist möglich, da Frauen ja mithilfe des MuSchG eh fast alles machen können, was sie wollen. Wollte aber nochmals andere Meinungen hören. Und wenn sie arbeiten darf, wie läuft das dann überhaupt mit der Gehaltszahlung. Bekommt sie für die freiwillige Arbeit noch einen Bonus on top oder ist sie praktisch selbst schuld, wenn sie arbeitet, und bekommt weiterhin nur das Mutterschaftsgeld und den AG-Zuschuss? Danke!
3 Antworten
Vor der Geburt darf man arbeiten, nach der Geburt besteht für mind. 8 Wochen absolutes Arbeitsverbot. Wenn man arbeitet, bekommt man die normale Gehaltszahlung. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss gibt es nur, wenn man nicht arbeitet. Die Frau kann das für jedes Arbeitsverhältnis separat entscheiden, ob sie weiter arbeiten will.
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenarbeitgeber.
Das arbeiten (vor der Geburt!) ist also bei beiden möglich.
Zur Zahlung kann ich jetzt nur mit Bauchgefühl antworten: Doppelt wird das nicht bezahlt, jedenfalls besteht kein Anspruch darauf. Wenn Dein AG allerdings so begeistert von Dir ist und einen Bonus zahlt dann ist das Eure Sache.
Zur Zahlung des Mutterschaftsgeldes würde ich die KK fragen.
Nein, darf sie nicht, fertig ist die Laube.
Der Mutterschfatsschutz ist keine Luxuserfindung für Frauen, dass sie trotzdem machen können was sie lustig sind.
Abgesehen davon, dass Arbeit keine Freizeitveranstaltung ist.
Der s.g. Nebenarbeitgeber setzt sich gar nicht unerheblichen Risiken aus.
Nun mag es ja sein, dass die Schwangere und der Nebenarbeitgeber romantisch verträumt sind, das ist ein Gesetz regelmäßig nicht.
Wende Dich vertrauensvoll an ProFamilia, Arbeiterwohlfahrt, Gewerkschaft.
Die Regelarbeitszeit stünde regelmäßig dem Hauptarbeitgeber zu, da er die Musik bezahlt.
Er hat Beschäftigungsverbot und die Schwangere hat Arbeitsverbot.
Zum Schutz von Mutter und Kind.
Die Gerichte sind bei Schaden für's Kind äußerst ungnädig, Die Behörden im übrigen auch.
Doch darf sie schon. Jedenfalls vor der Geburt.
Nix is mit Laube.
Also, wäre sie dann praktisch verpflichtet, beim Hauptarbeitgeber zu arbeiten, wenn sie arbeiten will? Und was, wenn sie ihr Nebenarbeitgeber braucht und sie zustimmt? Und vor allem, was, wenn sie bei einem "gefährlichen" Hauptarbeitgeber arbeitet und bei einem "ungefährlichen" Nebenarbeitgeber? Hast du für deine Aussage zufällig eine Quelle, die ich einem Mandanten unterjubeln kann? ^^