Wie lange muss der noch Mann nachehelichen Unterhalt zahlen gerichtliches Gutachten ist vorhanden das Frau nicht mehr arbeiten kann.?

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Hallo rosalinde64,

Sie schreiben:

Wie lange muss der noch Mann nachehelichen Unterhalt zahlen gerichtliches Gutachten ist vorhanden das Frau nicht mehr arbeiten kann.?

Wie lange muss der noch Mann nachehelichen Unterhalt beszahlen wenn ein gerichtliches Gutachten vorhanden ist das die Frau nicht mehr arbeiten kann. Sie aber keine Erwerbsminderungsrente bekommt. Er will acht Jahre bezahlen dann nicht mehr ? Kann er das selbst entscheiden oder wird das vom Richter fest gelegt? Vielen Dank für eure Antworten.

Antwort:

Auf diese Frage gibt es mit Sicherheit keine allgemeinverbindliche Antwort, sondern die speziellen Bedingungen des Einzelfalles müßen berücksichtigt werden!

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finanztip.de/ehegattenunterhalt/

Auszug:

BEFRISTUNG ODER BEGRENZUNG DES UNTERHALTSANSPRUCHS

Im Gesetz fehlt eine Regelung, wie lange Unterhalt gezahlt werden muss und wann der nacheheliche Unterhalt endet. 

Ein lebenslanger Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nicht. 

Sie müssen also davon ausgehen, dass die Zahlungen nach der Scheidung zeitlich befristet, in der Höhe begrenzt oder sogar auf Null herabgesetzt werden können. Das ist aber nur dann möglich, wenn es gerecht und billig ist – was Familiengerichte im Zweifel überprüfen werden.

Für die Unterhaltsbegrenzung ist entscheidend, ob Sie ehebedingte Nachteile erlitten haben. Das kann der Fall sein, wenn Sie geringere Einkünfte erzielen, als Sie es ohne die Ehe gekonnt hätten, zum Beispiel weil Sie den Karriereknick in Kauf genommen haben, um die gemeinsamen Kinder zu betreuen. Solange ehebedingte Nachteile bestehen, scheidet eine Befristung fast immer aus.

Bei langer Ehe von mehr als 20 Jahren kann der Unterhaltsanspruch laut § 1587b BGB unbefristet gewährt werden. Allerdings kommt es auch hier auf den Einzelfall an.

Haben Sie in einem Ehevertrag geregelt, dass Sie Ihrem geschiedenen Partner monatlich einen festen Betrag zahlen, kann die Vereinbarung auch für die Zukunft abgeändert werden. Das ist der Fall, wenn sich die Lebenssituation ändert und der Unterhaltsschuldner aufgrund seines hohen Alters und nur noch geringe Einkünfte erzielt und nicht mehr zahlen kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.06.2014, Az. 9 UF 34/14).

Fazit:

Nur ein kompetenter Fachanwalt für Familien- und Scheidungsrecht kann Ihnen hier wirklich weiterhelfen und Licht ins Dunkel bringen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Vielen herzlichen Dank an Ihnen, mit Ihrer Antwort haben Sie mir sehr weiter geholfen, die Ehe läuft seit 27 Jahren und da ich in der Ehe schon krank war und auch ein Gerichtsarzt hin zu gezogen wurde bzw. ich untersucht wurde und die Bestätigung kam das ich nicht mehr arbeiten kann so denke ich das ich gute Chancen haben werde. Erwerbsunfähigkeitsrente steht mir leider nicht zu, da ich die letzten drei Jahre nicht gearbeitet habe. Aber die lva Rentenversicherung gibt da noch Bescheid was man da noch machen kann. Ich wünsche Ihnen auch alles Liebe und Gute vor allem viel Gesundheit für das neue Jahr 2016 

@rosalinde64

Ich möchte noch dazu kommentieren das ich auch einen Schwerbehindertenausweiß mit 60 Prozent Schwerbehinderung habe. Ich das letzte Mal 2002 gearbeitet habe, solange es gesundheitlich ging mitgearbeitet habe und das Haus abbezahlt war. Ich lasse mich nun überraschen wie das noch alles weiter geht da die Scheidung selbst heuer schon vier Jahre läuft. Ein gereicht hat er die Scheidung und nun lässt sich sein Anwalt und er viel Zeit und immer fällt denen mal was Neues ein. Aber auch wenn es sehr viel Kraft kostet und mein Gesundheitszustand immer schlechter wird hilft nur Augen zu und durch :) möchte mich bei allen sehr herzlich bedanken für Eure Antworten.

@rosalinde64

Die Schwerbehinderung hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel keinen Einfluß und wir außerdem niemals in Prozent, sondern grundsätzlich in Grad der Behinderung (GDB 60) ausgewiesen!

Erwerbsunfähigkeitsrente wurde ab 1.1.2001 durch Erwerbsminderungsrente ersetzt!

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232670/publicationFile/63947/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf

Was die versicherungsrechtlichen Zeiten für eine Erwerbsminderungsrente anbelangt, so sollten Sie zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand und der DRV prüfen, inwieweit hier mit freiwilligen Beiträgen eine neuer Status geschaffen werden könnte!

Fragen kostet nichts!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

@Konrad Huber

Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe, meine Anwältin hat neulich bei der DRV angerufen, da wurde Ihr gesagt dass da leider nichts möglich wäre. Sie würde sich aber nochmal erkundigen und mir dann was zu schicken. Selbst mit einzahlen, hat die Frau am Telefon gesagt wäre da nichts zu machen. Aber ich lass mich da überraschen was sie mir da noch für Möglichkeiten zu sendet. Ich bedanke mich nochmal ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Mühe wünsche Ihnen natürlich auch alles Liebe und Gute vor allem viel Gesundheit. Es ist schön das es noch so herzliche Menschen wie SIe auf dieser Welt gibt, die einen helfen.

Wir hatten vor fünf Jahren auch so Fragen.
Eigentlich hätte mein Ex wohl viele Jahre für mich Unterhalt zahlen müssen.
Auf unserem Haus waren auch noch Schulden, also alles nicht so einfach.
Mein Ex sagte dann er will sich gar nicht von mir scheiden lassen, um unser Eheproblem zu lösen hat er sich dann netter weise einfach aufgehängt.

Ihr steht auch keine Erwerbsunfähigkeitsrente zu da sie die letzten Jahre nicht mehr gearbeitet hat.

Das legt der Richter fest.