Beschäftigungsverbot nach §3 MuSchG während Krankengeldbezug

5 Antworten

Hallo,

wenn der Hausarzt nichts neues ausfüllt ist sie quasi gesund geschrieben und erhält dann wegen dem Beschäftigungsverbot wieder das volle Gehalt (das der Arbeitgeber von der Krankenkasse wieder bekommt).

Grüße und alles Gute!

Der AG zahlt zu 100% den Lohn weiter, kann diesen aber bei der Krankenkasse im Umlageverfahren zu 100% wieder erstattet bekommen.

Um was gehst eigentlich? Falls es um fehlendes Einkommen geht, ein Antrag auf ergänzende Sozialhilfe ist möglich. Auch so wird weiter in die Rentenkasse eingezahlt.

esca4 
Fragesteller
 20.01.2013, 07:00

Auf welche Gelder sie Anspruch hat. Ob der Arbeitgeber jetzt den Mutterschutzlohn bezahlen muss oder ob die Krankenkasse weiter Krankengeld bezahlen muss.

Da es eines von beiden wohl sein muss, fällt ergänzende Sozialhilfe wohl weg.

Muss der Hausarzt sie "gesund" schreiben, damit sie Geld von ihrem Arbeitgeber bekommt?

Ja so sieht es aus.

Bundesarbeitsgericht: Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot:

"Eine krankheitsbedinge Arbeitsunfähigkeit schließt den Anspruch aus § 11 MuSchG grundsätzlich aus (ständige Rechtsprechung des BAG) Bewirkt eine bestehende Krankheit erst bei Fortführung der Beschäftigung die weitere Verschlechterung der Gesundheit und dadurch die Unfähigkeit zur Arbeitsleistung. kommt es darauf an, ob die Ursache hierfür ausschließlich in der Schwangerschaft liegt. In diesem Falle ist der Anspruch auf Mutterschutzlohn gegenüberr dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vorrangig. (BAG, Urteil vom 13.2.2002 - 5 AZR 588/00)"

Das individuelle Beschäftigungsverbot nach § 3 MuSchG greift ja ein, wenn ein Arzt Gefahren für die Gesundheit und das Leben der werdenden Mutter und ihres Kindes bei einer Weiterbeschäftigung festgestellt hat.

Sollte Deine Frau nicht mehr arbeitsunfähig im herkömmlichen Sinne sein, sondern das Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG eintreten, muss der AG den Mutterschutzlohn bezahlen.