Zuschuss vom Arbeitgeber bei Mutterschaftsgeld, 2 Arbeitgeber?

2 Antworten

evtl. hilft dir diese zwei Links:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Probleme-Zuschuss-zum-Mutterschaftsgeld-zwei-Arbeitgeber--f260339.html

http://www.minijobs-aktuell.de/mehrfachbeschaeftigte-und-arbeitgeberzuschuss-zum-mutterschaftsgeld/

Hat die Arbeitnehmerin jedoch mehrere Minijobs, so können Sie nicht nur Ihre eigene Beschäftigung betrachten, sondern müssen das Gesamtentgelt aus allen Minijobs berücksichtigen. Es ist also erforderlich, dass Sie sich mit den anderen Arbeitgebern in Verbindung setzen, um das Gesamtnettoarbeitsentgelt der Arbeitnehmerin zu erfahren.
Aus diesem monatlichen Gesamt-Nettoentgelt berechnet sich dann das kalendertägliche Gesamt-Nettoentgelt der Arbeitnehmerin. Anschließend berechnen Sie die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld (maximal 13 €) und dem ermittelten kalendertäglichen Nettoentgelt aus den Beschäftigungen.
Diese Differenz ist dann der Gesamt-Arbeitgeberzuschuss für das Mutterschaftsgeld. Diesen Gesamt-Arbeitgeberzuschuss teilen Sie im Verhältnis für jeden Betrieb entsprechend auf. So können Sie dann Ihren eigenen Arbeitgeberzuschuss für die Mitarbeiterin berechnen.

Der Arbeitgeber muss dir also nicht die 17,5€ zahlen, sondern Anteil zum Gesamt brutto von dir den fehlenden Betrag.

407,5 von 797,5 sind 51,1% deines Bruttogehaltes.

Sprich: von der fehlenden 407,5€ muss der Arbeitgeber nicht 17,5€ zahlen sondern 208,22€. Der andere dann den Rest von 199,28€.

Du bekommst das Mutterschaftsgeld anteilig von deiner Krankenkasse und der Arbeitgeber stockt das Geld der Krankenkasse um soviel auf, das du wieder auf dein normales Gehalt kommst.

Die Krankenkasse hat ja ihren Anteil von 13€ pro Kalendertag also 390€ auch für den ersten Monat überwiesen, aber insgesamt habe ich nur wieder 407,50 im Monat und nicht meine knapp 800€
Und Ich weiß nicht an wen man sich wenden kann oder was ich meinen Arbeitgeber vorzeigen kann.