Arbeitslosengeld mit Aufenthaltstitel aufgrund von Familiennachzug?

5 Antworten

Hallo,

Ja ihre Frau ist über sie krankenversichert daher hat sie Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und nach der Geburt auch Anspruch auf Elterngeld.
Anspruch auf Arbeitslosengeld I musste geprüft werden. Wenn sie im Ausland (EU) beschäftigt gewesen ist hat sie ggf. einen Anspruch darauf. Wenn sie keiner Beschäftigung nachging, dann nicht.
Anders ist es beim Arbeitslosengeld II. Dort prüft man ob sie (ihre Familie) mit ihrem Einkommen ihren Bedarf decken, wenn nicht dann haben sie Faust Anspruch!!

lucilo  03.03.2017, 15:26

Muss mich korrigieren. Anspruch auf mutterschaftsgeld (hab mich gerade mit Urlaub verschrieben) hat sie nur wenn sie beschäftigt war.

Temitayo  03.03.2017, 15:29

Mutterschaftsurlaub?? Sie ist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt in Mutterschutz, bekommt aber kein Geld von der Krankenkasse. Diese zahlt in der zeit 14€ pro tag, den Rest zahlt der Arbeitgeber. Da sie aber nicht arbeitet, zahlt niemand    

lucilo  03.03.2017, 15:30

Ja lesen sie mal meine Korrektur

Temitayo  03.03.2017, 15:35
@lucilo

Selbst wenn ich den Satz ändere: 

Ja ihre Frau ist über sie krankenversichert daher hat sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Ist dieser falsch, weil sie keinen Arbeitgeber hier in Deutschland hat...

Da sie noch nicht in Deutschland gearbeitet hat, bekommt sie kein Arbeitslosengeld oder ähnliches. Du musst für alles aufkommen. Mutterschaftsgeld bekommt sie auch nicht, weil sie nicht arbeitet. Elterngeld bekommt sie in Höhe von 300€ für das erste Lebensjahr, wenn das Baby geboren ist. Und Kindergeld bekommt ihr. 

Arbeitslosengeld nö

Ab Geburt wird sich das ändern - Kindergeld

Integrationskurs wird selbst bezahlt werden müssen

warum soll die Recht auf ALG1 haben

dazu muss man ja ne bestimmte Zeit gearbeitet haben

"Ich arbeite bei einer Firma als Angstellter und verdiene gut."

dann kannst du deine familie auch versorgen. da smuss doch nicht der steuerzahler machen

Azeristar 
Fragesteller
 03.03.2017, 15:32

ganz genau, ich bin ja auch jahrelanger Steuerzahler. Und da wir eine Familie sind, könnte ich als einer der auch fleißig und brav immer seine Steuern zahlt, auch mal was zurückbekommen. Aber darum geht's mir nicht, ich wollte nur mal nachfragen was alles so möglich ist.

martinzuhause  03.03.2017, 15:33
@Azeristar

du bekommst doch etwas zurück. kindergeld - wenn das kind da ist. eine günstigere steuerklasse. das ist doch ausreichend